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Saar-Wirtschaft: Tariftreuegesetz abschaffen!

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Die drei Spitzenorganisationen der saarländischen Wirtschaft (IHK, HWK und VSU) haben die Landesregierung aufgefordert, das Tariftreuegesetz abzuschaffen. Volker Giersch, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer: "Das ist ja nur noch ein formaler Akt, denn die Landesregierung hat die Anwendung des Gesetzes ohnehin bereits ausgesetzt. Wir brauchen kein Gesetz, das den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu Lasten des Steuerzahlers behindert. Der gesetzliche Tarifzwang eines Tariftreuegesetzes ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Er führt darüber hinaus zum Zerfall tarifautonomer Strukturen, verletzt die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit, die europäische Dienstleitungsfreiheit und ist wettbewerbsfeindlich. Es ist falsch, Tarifregelungen auf Außenseiter anzuwenden. Dadurch wird das dafür vorgesehene Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung systemwidrig ausgeweitet und damit seinem Charakter einer Ausnahmeregelung nicht mehr gerecht."

Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände, nimmt den DGB Saar auf's Korn: "Der Hinweis von Eugen Roth darauf, dass man mit einem neuen Gesetz immerhin die Anwendung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorschreiben könne, ist ja wohl nicht ernst gemeint. Die sind nach dem Tarifvertragsgesetz ohnehin einzuhalten. Dazu braucht man kein Vergabegesetz." In Wahrheit versuche der DGB, mit einem neuen Gesetz Kontroll- und Verwaltungsmechanismen zu installieren, die schon in der Vergangenheit nicht funktioniert hätten. Malter: "Auch als Arbeitgeberverband machen wir deutlich: Tarifverträge über Löhne und Arbeitszeiten sind einzuhalten! Es gibt genügend aktive Betriebsräte und Gewerkschaften, die sich darum auch kümmern. Wir brauchen keine Behörden, die dies nun auch noch machen sollen. Ich verstehe nicht, warum ausgerechnet Gewerkschaften so etwas verlangen: Wenn Verwaltungsbeamte diese Aufgaben übernehmen, können die Leute ja gleich aus der Gewerkschaft austreten."

Die Handwerkskammer macht deutlich, dass der Preis ohnehin nicht als alleiniges Vergabekriterium geeignet ist. Georg Brenner, Hauptgeschäftsführer: "Es sollte darauf geachtet werden, dass derjenige beauftragt wird, der am wettbewerbsfähigsten anbietet. Das kann auch bedeuten, dass man außer dem Preis auch sonstige Leistungen eines Angebotes (Qualität, Termintreue etc.) berücksichtigt. Es ist falsch, Sozialpolitik über die Regulierung von Löhnen betreiben zu wollen." Es müsse deutlich in Frage gestellt werden, ob der Staat die Aufgabe der Lohnfindung besser bewerkstelligen würde als die Tarifvertragsparteien als Teilnehmer auf einem freien Markt. Brenner: "Solche Gesetze verzerren den Markt und haben eine Fülle negativer Folgen und Begleiterscheinungen."
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