Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände, nimmt den DGB Saar auf's Korn: "Der Hinweis von Eugen Roth darauf, dass man mit einem neuen Gesetz immerhin die Anwendung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorschreiben könne, ist ja wohl nicht ernst gemeint. Die sind nach dem Tarifvertragsgesetz ohnehin einzuhalten. Dazu braucht man kein Vergabegesetz." In Wahrheit versuche der DGB, mit einem neuen Gesetz Kontroll- und Verwaltungsmechanismen zu installieren, die schon in der Vergangenheit nicht funktioniert hätten. Malter: "Auch als Arbeitgeberverband machen wir deutlich: Tarifverträge über Löhne und Arbeitszeiten sind einzuhalten! Es gibt genügend aktive Betriebsräte und Gewerkschaften, die sich darum auch kümmern. Wir brauchen keine Behörden, die dies nun auch noch machen sollen. Ich verstehe nicht, warum ausgerechnet Gewerkschaften so etwas verlangen: Wenn Verwaltungsbeamte diese Aufgaben übernehmen, können die Leute ja gleich aus der Gewerkschaft austreten."
Die Handwerkskammer macht deutlich, dass der Preis ohnehin nicht als alleiniges Vergabekriterium geeignet ist. Georg Brenner, Hauptgeschäftsführer: "Es sollte darauf geachtet werden, dass derjenige beauftragt wird, der am wettbewerbsfähigsten anbietet. Das kann auch bedeuten, dass man außer dem Preis auch sonstige Leistungen eines Angebotes (Qualität, Termintreue etc.) berücksichtigt. Es ist falsch, Sozialpolitik über die Regulierung von Löhnen betreiben zu wollen." Es müsse deutlich in Frage gestellt werden, ob der Staat die Aufgabe der Lohnfindung besser bewerkstelligen würde als die Tarifvertragsparteien als Teilnehmer auf einem freien Markt. Brenner: "Solche Gesetze verzerren den Markt und haben eine Fülle negativer Folgen und Begleiterscheinungen."