Förderfähig ist die Teilnahme an Gemeinschaftsständen der Messegesellschaften auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Antragsberechtigt sind Firmen, die jünger als 10 Jahre sind und über produkt- oder verfahrensmäßige Neuentwicklungen verfügen.
Die IHK begrüßt die Unterstützung von Existenzgründern mit Potenzial für Erfolg auf Auslandsmärkten. Die Teilnahme auf internationalen Leitmessen unter dem organisatorischen Dach eines Gemeinschaftsstandes bietet bei begrenztem Aufwand eine gute Plattform, die internationalen Chancen abzuschätzen oder Vertriebspartner im Ausland zu finden.
Die Maßnahme stellt eine Erweiterung des bewährten, überwiegend auf Auslandsmessen gerichteten Messeförderprogramms des Saarlandes dar. Auch den Firmen, die den Kriterien der Sonderförderung für innovative Jungunternehmen nicht entsprechen, stehen noch die Angebote der ZPT (Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V.) zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen oder an Delegationsreisen offen. In diesem Rahmen sind unter anderem Beteiligungen an der CeBIT, Hannover, und ACHEMA, Frankfurt, sowie der "Hospitalar" in Sao Paulo und der "Plastpol - Fachmesse für Kunststoffverarbeitung", Kielce/Polen, geplant.
Die Richtlinie und die Liste der in Frage kommenden Messen stehen mit weiteren aus dem Landesförderprogramm auf der IHK-Webseite (www.saarland.ihk) unter der Kennzahl 262 zum Download bereit.