Steuerbelastung erheblicher Standortnachteil
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé verweist auf die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung deutscher Unternehmen: „Wie stark der Handlungsdruck ist, zeigen die aktuellen Zahlen der OECD. Danach beträgt die nominelle Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften bei uns in Deutschland rund 30 Prozent, im Durchschnitt der OECD-Staaten liegt die Belastung dagegen bei 23 Prozent, im Schnitt der EU-Staaten sogar nur bei 21 Prozent.“ Noch größer sei der Nachteil bei Personengesellschaften, die in Deutschland regelmäßig eine Steuerbelastung von deutlich über 30 Prozent schultern müssten, in der Spitze sogar bis zu 45 Prozent. Um diesem Standortnachteil wirksam zu begegnen, brauche Deutschland dringend eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Thomé: „Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen schnell und deutlich verbessert werden. Nur so können genügend Spielräume für Investitionen geschaffen und das Wirtschaftswachstum in unserem Land nachhaltig gestärkt werden.“
Wesentliche Forderungen der IHK-Resolution sind:
1) die konsequente Absenkung der Steuerlast mindestens auf OECD-Niveau,
2) der Verzicht auf jegliche Steuererhöhung sowie
3) die vollständige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Darüber hinaus finden sich in der Resolution zahlreiche Reformvorschläge, die deutliche strukturelle Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen würden, z.B. indem die Besteuerung von Kosten, etwa durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, deutlich zurückgeführt und der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden. Zudem macht sich die IHK-Vollversammlung für Verschlankungen und mehr Digitalisierung im Verfahrensrecht stark.
Die Resolution im Wortlaut steht hier https://t1p.de/gozp8 zum Download bereit.