Grundlage der Beratungen müsse aus Sicht der Wirtschaftsorganisationen eine realistische Haushaltsprojektion 2020 sein, die sich an den wahrscheinlichen Entwicklungen der Steuereinnahmen, der Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs sowie den Auflagen für den Defizitabbau orientiert. Die Mittel, die nach Abzug der absehbaren Zins- und Vorsorgeaufwendungen verbleiben, müssten dann den Rahmen für die künftige Entwicklung der Ausgaben bilden ("incomebased budgeting"). Als Grundlage für Kürzungen auf der Ausgabenseite sei eine klare Priorisierung bei den Kernaufgaben des Landes nötig. Die Schwerpunktsetzung müsse so erfolgen, dass der Standort weiter aufgewertet werden könne und dem Land neue Wachstumschancen eröffnet würden. Denn aus Sicht der Wirtschaftsorganisationen kann die Sanierung der Landesfinanzen letztlich nur gelingen, wenn über eine Stärkung der Wirtschafts- und Steuerkraft auch die Einnahmenseite des Haushalts weiter verbessert wird. Ein offensives Standortmarketing müsse hinzu kommen.
Mit Blick auf die Zusammensetzung der Kommission dürfe bei den Sparempfehlungen nicht das Konsensprinzip gelten. Ein Sparkatalog auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner werde wohl nicht ausreichen, die Haushaltsnotlage nachhaltig zu überwinden. Die Haushaltskommission in Schleswig-Holstein, die nur aus Vertretern der Regierungsparteien zusammengesetzt war, habe anschaulich aufgezeigt, welch weit reichende Sparmaßnahmen nötig seien, um den Haushalt eines Konsolidierungslandes zu sanieren.
Die Wirtschaftsorganisationen vertreten mit Blick auf die heute bereits vorliegenden Fakten und Perspektiven die Auffassung,
- dass die Zahl der Stellen im öffentlichen Dienst stärker sinken muss als die Bevölkerungszahl, die bis Ende des Jahrzehnts um gut 7 Prozent schrumpfen wird. Der Spielraum dazu ist beträchtlich: Immerhin scheiden bei Land (einschließlich Hochschulen) und Kommunen bis Ende des Jahrzehnts rund 12.000 Mitarbeiter altersbedingt aus;
- dass Bereiche wie die Schulen, die Polizei und die Finanzverwaltung nicht gänzlich von Stellenstreichungen ausgenommen werden können;
- dass substanzielle Einsparungen auch bei den Hochschulen und beim Klinikum in Homburg notwendig sein werden;
- dass die Kommission auch grundlegende Strukturreformen (Abschaffung der Landkreise, länderübergreifende Zusammenlegung von Ämtern und Behörden) unvoreingenommen prüfen muss.