Anträge nach alter Regelung noch bis 1. November
Um noch eine Förderung nach alter Regelung beanspruchen zu können, müssen gründungswillige Arbeitslose vor dem 1. November 2011, dem voraussichtlichen Termins des Inkrafttretens der Neuregelung, einen vollständigen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen.