Betroffen sind alle Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucher "erstmals in Verkehr bringen", sofern jährliche bestimmte Bagatellgrenzen überschritten werden. Die Freigrenzen betragen
- für Glasverpackungen 80 Tonnen,
- für Pappe, Papier, Karton 50 Tonnen und
- für Kunststoffe, Verbunde, Weißblech, Aluminium oder ähnliche Materialien 30 Tonnen.
Die jetzt fällige Vollständigkeitserklärung ist für den Zeitraum vom 5. April bis 31. Dezember 2008 abzugeben, die Folgeerklärungen jeweils für vollständige Kalenderjahre.
Ab dem 2. Mai wird dann die Liste aller Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung bei der IHK abgegeben haben, auf der Internetseite www.ihk-ve-register.de öffentlich zugänglich sein. Dort finden sich unter anderem auch die Texte der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sowie eine Anleitung zur Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung.
Weitere Informationen bietet die IHK Saarland auf www.saarland.ihk.de unter der Kennziffer 1219.