Der vorliegende Beschluss beruht auf den Erkenntnissen der Mediation und der Arbeit im Regionalen Dialogforum. Es ist richtig, dass bereits jetzt zentrale Eckpunkte zum Lärmschutz im Planfeststellungsbeschluss und der Betriebsgenehmigung aufgegriffen werden. Eine restriktive Handhabung bei Nachtflügen sowie wirksame Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes werden sicherstellen, dass keine zusätzlichen Auswirkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Steilere Startverfahren, Erhöhungen des Anfluggleitwinkels, Landeschwellenversatz bis hin zu veränderten Endanflügen können die Lärmbelastung weiter reduzieren.
Der Verkehrsflughafen Frankfurt am Main ist heute der führende Luftverkehrsknotenpunkt in Deutschland. Er ist die maßgebliche Luftverkehrsdrehscheibe der Deutschen Lufthansa AG und der Star Alliance im Europa- und Deutschlandverkehr sowie die zentrale Destination bei Interkontinentalverbindungen von und nach Deutschland. Der Flughafen Frankfurt ist ein Luftfrachtzentrum von internationalem Rang. Die jetzt festgelegte Zahl von 17 nächtlichen Ausnahmeflügen stellt einen akzeptablen Kompromiss dar, damit der Frankfurter Flughafen seine Drehscheibenfunktion erfüllen kann.
Jetzt muss mit allen Kräften daran gearbeitet werden, Kriterien und Verfahren der Nachtflugausnahmen klar festzulegen und den Lärmschutz in der Region rund um den Flughafen zu verbessern. Die Schaffung eines Regionalfonds ist nach Ansicht der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen der richtige Weg für taugliche Ausgleichmodelle. Es gilt, pragmatische Lösungsvorschläge zu finden, die den Anliegen der Bürger in der Region gerecht werden und die einfach umzusetzen sind.