"Was hat die zweifellos vorhandene Leistung, die Bürger demokratisch und überparteilich zu informieren, mit den Übertragungsgeräten zu tun", fragt Ulrike Gehring, Vorsitzende der Medienpolitischen Kommission Hessen. "Da vom bloßen Computerbesitz noch nicht auf die Nutzung von Rundfunk geschlossen werden kann, muss die von der IHK von Anfang an bemängelte PC-Gebühr gekippt werden!", so Gehring weiter. "Deswegen plädieren wir schon lange für eine geräteunabhängige Finanzierung. Die Verknüpfung mit den Übertragungsgeräten ist vollends unlogisch, seit PCs zu Empfangsgeräten zählen."
Das "Hessische Modell", das die Medienpolitische Kommission Hessen im Auftrag der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen erarbeitet hat, ermöglicht eine technische Vielfalt und Innovation in der Wirtschaft unseres Landes, die nicht mit den Belangen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks kollidiert.
Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Münster fügt sich in eine Reihe von juristischen Niederlagen für die PC-Rundfunkgebühr. Die Gerichte erkennen besonders die Tatsache an, dass Büro-Computer häufig nicht zum Rundfunkkonsum genutzt werden. Dies belegt auch die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF. In ihr wird bescheinigt, dass nur 2,1 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren täglich Netzradio nutzen. Seit 1. Januar 2007 wird auf alle "neuartigen Empfangsgeräte", wie internetfähige PCs, UMTS-Handys und internetfähigen Kühlschränken eine Gebühr von 5,52 Euro fällig, sofern weder Fernseher noch Radio zum Empfang bereit gehalten werden.