Die Einrichtung von Umweltzonen ist für ansässige Gewerbebetriebe, aber auch für diejenigen, die in diesem Bereich ihre Kunden erreichen müssen, mit weit reichenden Belastungen verbunden. Durch die Wahl der Autobahnring-Variante werden gegenüber der S-Bahn-Ring-Variante eine Vielzahl zusätzlicher Gewerbebetriebe erfasst. Dies gilt vor allem für solche Betriebe wie z.B. Speditionen, die die Nähe zur Autobahn gezielt in ihre Standortentscheidung mit einbezogen haben und die Umweltzone nur am Rand befahren, um zur Autobahn zu gelangen.
"Für Gewerbetreibende muss ein genereller Ausnahmetatbestand geschaffen werden", so der Vizepräsident der IHK Frankfurt, Michael G. König. Der bürokratische Aufwand stehe andernfalls in keinem Verhältnis zum Nutzen. Diese Umweltzone wird zudem zu erheblichem Kaufkraftabfluss führen, da das Umland mit seinen Einkaufszentren bequeme Alternativen bietet. Der Katalog der Ausnahmeregelungen ist völlig unübersichtlich und teilweise willkürlich; z. B. Reisebusse dürfen rein, Umzugsunternehmen müssen draußen bleiben. Mit der Prüfung und Überwachung der Ausnahmen wird ein bürokratisches Monstrum erschaffen, die Verhältnismäßigkeit wird in keiner Weise gewahrt. Mit einer zeitnahen Bearbeitung von Ausnahmeanträgen dürfte angesichts der Masse nicht zu rechnen sein, zumal auch offen ist, wo Ausnahmen beantragt werden können (nur in Frankfurt oder auch im Umland). Die damit verbundene Rechtsunsicherheit ist für die regionale Wirtschaft nicht hinnehmbar.