Hintergrund IHK-Vollversammlung
Der IHK-Vollversammlung gehören bis zu 48 Personen an. 42 Vertreter des Parlaments der regionalen Wirtschaft werden direkt durch die Mitgliedsunter-nehmen gewählt. Bis zu sechs Personen können von der Vollversammlung zugewählt werden. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft des Kammerbezirks oder die Arbeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind. So zum Beispiel über die IHK-Satzung, die Beitrags- und Gebührenordnung oder den Haushalt.
Mehr zur IHK-Vollversammlung unter www.heilbronn.ihk.de/....