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Beschlüsse der IHK-Vollversammlung vom 7. Juni 2011

Satzungsänderung und Berufsbildungsthemen auf der Agenda / Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung bestätigt

(PresseBox) (Heilbronn, )
In der Sommersitzung der IHK - Vollversammlung am 7. Juni 2011 im Heilbronner Haus der Wirtschaft standen die Änderung der IHK-Satzung sowie des Satzungsrechts auf der Agenda. Die wirtschaftspolitischen Leitlinien der IHK wurden fortgeschrieben. Zudem stellte das Parlament der regionalen Wirtschaft den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2010 fest. Hauptgeschäftsführer und Präsident wurden entlastet.

Aufgrund verschiedener Änderungen im IHK-Gesetz und ergangener Rechtsprechung hat die Kommission für Kammerrechtspolitik empfohlen, die IHK-Satzung zu überarbeiten und neu zu fassen. Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken ist der Empfehlung gefolgt und hat am 7. Juni Änderungen der Satzung beschlossen. Dadurch wird unter anderem die Rechtssicherheit der Beschlüsse des Gremiums gestärkt. Zudem kann künftig der Präsident nur einmal wiedergewählt werden.

Seit 1991 ist die Schulung von Gefahrgutbeauftragten in Deutschland Pflicht. Der Staat hat dabei die hoheitliche Aufgabe an die IHKs delegiert, für die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter, die Durchführung der Prüfungen sowie für das Ausstellen der Schulungsnachweise zu sorgen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen hat die IHK-Vollversammlung jetzt ebenfalls die entsprechende Satzung an die neue Rechtslage angepasst werden.

Wirtschaftlich und sparsam

Keine Beanstandungen ergab die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durch die Rechnungsprüfstelle der IHKs, die im März stattgefunden hat. Die Prüfer bescheinigen der IHK Heilbronn-Franken, dass sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit beachtet hat. Nach dem Abschluss der Rechnungsprüfung ergibt sich ein Jahresüberschuss von rund 377.000 Euro. Er wird der Rücklage für Pensionsverpflichtungen zugeführt. Präsident und Hauptgeschäftsführer wurden durch die IHK-Vollversammlung entlastet.

Ausbildungsreife sicherstellen

Ende vergangenen Jahres hatte die IHK-Vollversammlung bereits die wirtschaftspolitischen Leitlinien der IHK Heilbronn-Franken verabschiedet. Unter den Überschriften "Zukunftsfeste Rahmenbedingungen schaffen", "Wettbewerbsfähigkeit stärken", "Qualifizierung sichern", "Infrastruktur ausbauen" und "Regionale Entwicklung fördern" formuliert sie darin wesentliche Eckpunkte wirtschaftspolitischen Handelns, für die sie sich regional und überregional stark macht. Jetzt hat sie ihre Leitlinien um den Punkt "Ausbildungsreife sicherstellen" ergänzt. Ziel müsse es sein, allen Kindern einen fundierten Schulabschluss durch individuelle Förderung zu ermöglichen. Bausteine einer qualifizierten Bildungsstrategie seien frühkindliche Bildung, Qualifizierung von Lehrerinnen, Lehrern und Schulen sowie die Einbeziehung und Förderung der Eltern. Gefordert wird zudem, Schulen zu eigenständigen Orten der Bildung, Integration und Verantwortung auszubauen.

Ausländische Abschlüsse anerkennen

Mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wurde ein weiteres Bildungsthema behandelt. Im März hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verabschiedet. Damit soll Fachkräften, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, der Zugang zur Beschäftigung im gleichen Beruf erleichtert werden. Zuständig für die Abschlüsse in den anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems sind die IHKs und HWKs. Die IHKs wollen zur bundesweiten, einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Anerkennungsgesetz einen zentralen Öffentlich Rechtlichen Zusammenschluss (ÖRZ) gründen, der seinen Sitz in Nürnberg hat. Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken hat sich damit grundsätzlich einverstanden erklärt, und Hauptgeschäftsführung und Präsident beauftragt, die notwendigen Schritte eines Beitritts zum Öffentlich Rechtlichen Zusammenschluss zu prüfen und vorzubereiten. Im Dezember soll die Vollversammlung dann endgültig über den verbindlichen Beitritt entscheiden.

Der ÖRZ soll sich durch Gebühren selbst finanzieren. Lediglich eine Anschubfinanzierung wird notwendig.
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