"Konflikte lösen statt streiten" heißt der Grundsatz der neuen Einrichtung, mit der die IHK Unternehmen eine neutrale und gute Anlaufstelle zur außergerichtlichen Konfliktlösung bietet. Zusammen mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei Streitfällen hinzugezogen werden können, und dem seit einigen Jahren bei der IHK möglichen Schiedsgerichtsverfahren steht für die Unternehmen jetzt von der Mediation über die Schlichtung bis hin zum Schiedsgericht ein fein abgestuftes Instrumentarium zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung bereit.
Die Mitarbeiter des IHK-Mediations- und Schlichtungszentrums beraten interessierte Unternehmer in allen Fragen, die ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren betreffen. Auf Wunsch unterstützen sie streitende Parteien zudem bei der Auswahl von qualifizierten Mediatoren und Schlichtern und begleiten das jeweilige Verfahren unter Geltung einer modernen Verfahrensordnung. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die streitenden Parteien sich mit einem Mediations- oder Schlichtungsverfahren einverstanden erklären.
Mediation oder Schlichtung?
Die Mediation ist eine außergerichtliche Konfliktlösungsmethode. Sie soll es den streitenden Parteien ermöglichen, ihren Konflikt eigenverantwortlich unter Einschaltung eines neutralen und unbeteiligten Dritten, des Mediators, zu lösen. Der Mediator ist hierbei ausschließlich für die Gestaltung und Leitung des Verfahrens zuständig, er beteiligt sich nicht an der inhaltlichen Lösung des Konflikts. Im Gegensatz hierzu kann und soll ein Schlichter im Rahmen einer außergerichtlichen Konfliktlösung Lösungsvorschläge unterbreiten und die streitenden Parteien bei der inhaltlichen Lösungsfindung unterstützen.
Absolut vertraulich
Bei beiden Verfahren ist die absolute Vertraulichkeit der Verhandlungsinhalte gewährleistet, sodass Streitbeteiligte konstruktiv und offen an einer gemeinsamen Lösung arbeiten können. Bei einer Nichteinigung müssen sie so keine Nachteile in einem etwaigen späteren Rechtsstreit befürchten. Über Vereinbarungen, die im Rahmen dieser Verfahren zwischen den Konfliktparteien getroffen werden, kann die IHK Heilbronn-Franken als anerkannte Gütestelle eine vollstreckbare Urkunde erteilen. Ein vielversprechender Weg: Aktuellen Studien zufolge werden 70 bis 80 Prozent aller begonnenen Mediationen auch erfolgreich beendet.
Zeitnah, kostengünstig, verbindlich
"Statt langen zeit- und kraftraubenden Wegen durch die gerichtlichen Instanzen bieten wir unseren Unternehmen mit dem neuen Mediations- und Schlichtungszentrum die Möglichkeit, Streitigkeiten zeitnah, kostengünstig und verbindlich beizulegen", sagt IHK-Präsident Thomas Philippiak. Der gelernte Jurist empfiehlt deshalb den Unternehmen, die neue Einrichtung der IHK zu nutzen.
Weitere Informationen zum IHK-Mediations- und Schlichtungszentrum und zu den verschiedenen Verfahren zur Konfliktbeilegung sowie das IHK-Verzeichnis von Mediatoren und Schlichtern gibt es auf der Homepage der IHK unter www.heilbronn.ihk.de, Rubrik "Recht/Steuern" sowie unter Tele-fon 07131 9677-41 bzw. -211.