Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat am 8. Januar 2010 in einer Verfügung erklärt, dass der Strafanzeige des bffk gegen den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer der IHK wegen Untreue nicht gefolgt wird. Schon dem Anzeigevorbringen seien Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten nicht zu entnehmen, so die Staatsanwaltschaft. Die angeblichen Veruntreuungen, dies habe eine Prüfung des Sachverhalts bei der Staatsanwaltschaft ergeben und eine Auskunft des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde der IHK gegenüber der Staatsanwaltschaft auch bestätigt, seien Investitionsentscheidungen und zulässige Aufgabenwahrnehmungen, die vom IHK-Gesetz gedeckt sind. Zudem habe es entsprechende Beschlüsse der IHK-Vollversammlung gegeben.
Der bearbeitende Oberstaatsanwalt hält es, nachdem er die Sachlage geprüft hat, deshalb für fernliegend, dass den Beschuldigten eine strafbare Handlung zur Last fällt. Er hat daher von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.
"Diese Entscheidung stärkt die Arbeit der IHK und ihrer Gremien", so Philippiak und Metzger. Eine IHK müsse die Möglichkeit haben, sich aktiv für die Infrastruktur ihrer Region einzusetzen. "Unser Engagement zur Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Heilbronn-Franken ist mit die Basis für eine weitere positive Entwicklung unserer Unternehmen und der gesamten Raumschaft."
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