Die Generalstaatsanwaltschaft teilt in ihrem Schreiben die Auffassung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass keine zureichenden Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Vermögensdelikt der Beschuldigten bestünden. Ein vorsätzliches rechtswidriges Verhalten sei zu Recht verneint worden.
"Damit sind die Anschuldigungen, die gegen uns erhoben worden sind, rechtlich haltlos", kommentieren IHK-Präsident Thomas Philippiak und IHK-Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft. "Offensichtlich dient das Vorgehen der Kammergegner nur dazu, eine Schmutzkampagne gegen die IHK zu führen, und den Ruf der handelnden Personen zu beschädigen."