Das Gesamtverzeichnis hilft bei der Suche nach öffentlich bestellten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten Sachverständigen sind Sachverständige mit besonderer, überdurchschnittlicher Sachkunde. Das Kennzeichnen "von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist sehr wichtig, weil in der Öffentlichkeit nach wie vor wenig bekannt ist, dass Sachverständigentätigkeiten ohne besondere Berufszulassung ausgeübt werden können. Für Nachfrager nach Sachverständigen signalisiert das Gütesiegel "öffentlich bestellt und vereidigt", dass ein solcher Sachverständiger in einem aufwendigen Verfahren auf besondere Sachkunde und persönliche Eignung überprüft wurde. Die IHK bestellt Sachverständige nur, wenn sie besondere Sachkunde auf einem bestimmten Sachgebiet nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen. Sie werden darauf vereidigt, dass sie ihre Gutachten und sonstige Leistungen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich erbringen. Diese Sachverständigen können von Unternehmen, Gerichten, Behörden, privaten Endverbrauchern und anderen Nachfragern zur Gutachtenerstattung, aber auch zu anderen Aufgaben, wie fachliche Beratung, Schiedsgutachtertätigkeit, Prüfung und Überwachung herangezogen werden. Abgedeckt werden technische und wirtschaftliche Sachbereiche. Die öffentlich bestellten Sachverständigen ermitteln dabei Schadensursachen, stellen den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, bewerten Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Unternehmen, KfZ, Straßenverkehrsunfälle und vieles mehr; durch die Erstattung von Schiedsgutachten betreiben sie Streitschlichtung und Streitvermeidung.
Das neue Verzeichnis kann bei der IHK Heilbronn-Franken, DLZ, Telefon+49(7131)9677212 für 15,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer angefordert werden. Das Gesamtverzeichnis ist insbesondere für Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte, Bauunternehmen und Bauträger interessant. Darüber hinaus benennt die IHK auf Nachfrage Sachverständige für den konkreten Einzelfall.
Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/... abgerufen werden.