Ein entscheidender Baustein ist dabei der sogenannte Einheitliche Ansprechpartner oder Single Point of Contact. Viele Dienstleister können über diese Stelle Informationen über rechtliche Voraussetzungen ihrer Tätigkeit einholen und notwendige Genehmigungen und Erlaubnisse hierfür abwickeln. Die erforderlichen Dokumente und Formulare können bequem über den Einheitlichen Ansprechpartner eingereicht werden, der diese an die zuständigen Behörden zur Bearbeitung weiterleitet.
IHK-Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger: "Mit der Übernahme der Aufgabe als Einheitlicher Ansprechpartner betreten wir kein Neuland. Im Gegenteil rundet dieses neue Angebot unsere bisherige Beratung und Unterstützung für unsere Mitgliedsunternehmen und Existenzgründer ab."
Profitieren vom Einheitlichen Ansprechpartner kann z. B. ein italienischer Immobilienmakler, der ein Büro in Heilbronn eröffnen möchte oder ein Würzburger Einzelhändler, der eine Filiale in Bad Mergentheim gründen möchte. Nicht zuständig ist der Einheitliche Ansprechpartner dagegen z. B. für Finanzdienstleistungen, Güter- oder Personenbeförderung, Industrie sowie die Bereiche Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie unter www.heilbronn.ihk.de/ea; Kontakt können Sie unter ea@heilbronn.ihk.de aufnehmen.
Neben der IHK gibt es weitere Einheitliche Ansprechpartner in der Region: Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ist für handwerkliche Dienstleistungen zuständig, die meisten Freiberufler können sich an ihre jeweiligen Kammern wenden. Freiberufler, die bei keiner Kammer Mitglied sind, können die IHK als Einheitlichen Ansprechpartner nutzen. Einheitlicher Ansprechpartner innerhalb ihres Stadt- und Kreisgebietes sind auch die Stadt Heilbronn und die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall sowie der Hohenlohe- und der Main-Tauber-Kreis.