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IHK-Verkehrsausschuss fordert Einstufung der A 6 Ost in den Vordringlichen Bedarf (VB-E)

Bundesverkehrswegeplan

(PresseBox) (Heilbronn, )
Die Einstufung der A 6 zwischen Weinsberg und der Landesgrenze zu Bayern im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans sorgt im IHK-Verkehrsausschuss für Verwunderung und Unverständnis.

Der Verkehrsausschuss der IHK Heilbronn-Franken hält die Einstufung des Abschnitts der A 6 Weinsberg – Lgr. BW/BY im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) für nicht nachvollziehbar und falsch.

„Selbst aus dem Projektinformationssystem PRINS zum BVWP 2030 geht hervor, dass der sechsstreifige Ausbau zur Vermeidung gravierender Engpässe zwingend erforderlich ist“, zitiert Roland Rüdinger, Vorsitzender des IHK-Verkehrsausschusses aus dem aktuellen Entwurf. Zur Begründung der Einstufung in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht wird an derselben Stelle aufgeführt, dass mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

„Da haben die in Berlin wohl übersehen, dass wir mitten in den Planungen stecken und die gesamte Strecke bis 2019 planfestgestellt ist“, ärgert sich der Spediteur. Nicht umsonst hat der Deutsche Bundestag beschlossen, den Abschnitt Weinsberg bis Kupferzell im Fernstraßengesetz sogar als Bundesfernstraße mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aufzunehmen. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten den dringenden Ausbau nicht unnötig verzögern.

Nicht nur die Verkehrszunahme - insbesondere durch den Schwerverkehr - macht den Ausbau so dringend. Bereits heute sind die Brücken, mit Ausnahme der Kochertalbrücke, mindertragfähig. Im Zuge des Ausbaus sollen daher alle Brücken durch Neubauten ersetzt werden. Eine Sanierung im Bestand ist nicht möglich und wirtschaftlich auch nicht vertretbar. Genau für solche Fälle sieht der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB) vor. Dort heißt es auf Seite 11: “Ausbauprojekte, die gleichzeitig zur Beseitigung eines akuten Erhaltungs- bzw. Ersatzbedarfs beitragen, sollen vorrangig umgesetzt werden.“

„Alle Argumente im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sprechen für eine Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf, lediglich die Einstufung erfolgte nicht, was keiner versteht. Wäre es kein so bedeutendes Projekt, könne man an ein Versehen denken“, gibt sich Rüdinger ratlos und ergänzt: „Besonders bitter ist es für die Unternehmen, die im Vertrauen auf die Politik Investitionsentscheidungen an Standorten entlang der A 6 trafen und nun enttäuscht werden, wenn der Ausbau ausbleibt.“

Der IHK-Verkehrsausschuss beschloss auch einstimmig ein Forderungspapier, in dem die Einstufung der A 6 in den Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung und die Aufnahme des Projekts in das entsprechende Ausbaugesetz gefordert wird. Nur durch bestehendes Baurecht für den Ausbau kann auf unnötige Sanierungsmaßnahmen verzichtet und Synergien durch einen Ersatzneubau erreicht werden.

Hintergrund:

Am 16. März 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030). Dort ist der Abschnitt Weinsberg – Lgr. BW/BY im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) verzeichnet. Für den Teilabschnitt Weinsberg – Kupferzell bedeutet dies eine Herabstufung gegenüber dem Bedarfsplan 2003, in dem dieser Abschnitt im Vordringlichen Bedarf (VB) verzeichnet ist. Für den Abschnitt Kupferzell – Lgr. BW/BY wurde die Dringlichkeitsstufe WB* beibehalten.

Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken hat in ihrer Sitzung vom 22. März 2016 den Verkehrsausschuss der IHK Heilbronn-Franken beauftragt, eine Position zur einer verbesserten Einordnung der A 6 im Entwurf des BVWP 2030 zu beziehen. Diesem Auftrag kam der IHK-Verkehrsausschuss am 5. April 2016 nach.

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