Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise ist trotz Anzeichen der Besserung noch lange nicht überwunden. "Im Gegenteil, viele Unternehmen müssen derzeit mit hohen Umsatz- und Ertragsrückgängen fertig werden. Dies erfordert einen höheren Liquiditätsbedarf", schreibt Metzger. "Erschwerend kommt hinzu, dass eine zuverlässige Einschätzung von Unternehmensperspektiven (Umsatz- und Ertragsprognosen), die Voraussetzung für weitere Betriebsmittelfinanzierungen ist, derzeit in den meisten Fällen nicht abgegeben werden kann."
In dieser kritischen Phase sei die Gewerbesteuer schon heute eine schwere Belastung, da seit der Unternehmenssteuerreform 2008 auch Ausgaben wie Zinsen, Mietzahlungen und Leasingraten teilweise dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Dies führt unter Umständen dazu, dass auch Unternehmen mit einem negativen Betriebsergebnis Gewerbesteuer entrichten müssen. Was zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen gedacht war, entzieht den Unternehmen jetzt zusätzlich Liquidität und werde nicht wenige Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
"Durch eine Erhöhung des Hebesatzes wird sich dieser Effekt noch deutlich verstärken. Hinzu kommt, dass die Stadt Heilbronn weiter an Attraktivität für Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben verlieren wird", warnt Metzger. Denn die steuerliche Belastung gehöre zu den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfaktoren bei der Auswahl von Unternehmensstandorten überhaupt. Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer deutlich verbreitert und der Steuersatz der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent signifikant gesenkt. Beide Maßnahmen zusammen bewirken, dass sich Änderungen des Hebesatzes jetzt deutlich stärker auf die Gesamtsteuerbelastung auswirken.
"Konkret bedeutet dies, dass die Gewerbesteuerbelastung einer GmbH in Heilbronn schon heute um 26,67 Prozent höher ausfällt als im benachbarten Neckarsulm. Betrachtet man die firmenseitige Gesamtbelastung, so macht die Differenz stolze 2,8 Prozentpunkte vom Ertrag aus", rechnet Metzger vor. Da bei Kapitalgesellschaften eine Verrechnung mit der Einkommensteuer nicht möglich sei, mindere diese Zusatzbelastung dauerhaft die Gewinnmarge. Auch bei Personengesellschaften könne die Gewerbesteuer eine Zusatzbelastung darstellen. Denn ein Hebesatz über 380 Prozent würde die vom Gesetzgeber hier fixierte Anrechnungsgrenze überschreiten und damit Personenunternehmen dauerhaft zusätzlich mit Gewerbesteuer belasten.
Durch die jüngste Unternehmenssteuerreform leisten die Gewerbebetriebe schon heute einen beachtlichen Beitrag zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. "Heilbronn hat in den letzten Jahren von Rekordeinnahmen profitiert und sollte sich deshalb in schlechten Zeiten mit seinen Unternehmen solidarisch zeigen", betont Metzger. Deshalb appelliert er an Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach und die Gemeinderäte, der schwierigen Situation der Unternehmen in der derzeitigen Wirtschaftskrise Rechnung zu tragen. Die Stadt Heilbronn dürfe die Situation nicht noch durch eine Gewerbesteuererhöhung verschärfen.
Hintergrund: So wirken sich unterschiedliche Hebesätze der Gewerbesteuer in Heilbronn und Neckarsulm aus:
Eine GmbH, die in Heilbronn einen Gewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet, bezahlt beim derzeitigen Heilbronner Hebesatz von 380 Prozent 13.300 Euro an Gewerbesteuern. Eine GmbH mit Sitz in Neckarsulm bezahlt bei gleichem Gewinn und dem dortigen Hebesatz von 300 Prozent hingegen nur 10.500 Euro an Gewerbesteuern. Damit zahlt das Heilbronner Unternehmen 26,67 Prozent mehr als das Unternehmen in der Nachbarstadt. Insgesamt fällt, bezogen auf den Gewinn, die Gewerbesteuer in Heilbronn um 2,8 Prozent höher aus als in Neckarsulm.