Oftmals haben z. B. schon kleine Formfehler bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gravierende Auswirkungen. Mit der Folge häufig langwieriger und kostenintensiver Arbeitsgerichtsprozesse. Vorsicht ist also geboten. In der Veranstaltung geht es uns darum zu vermitteln, wie Betriebe sich richtig verhalten und damit Ärger und wirtschaftlichem Schaden aus dem Weg gehen können, erläutert IHK-Außenstellenleiter Christof Geiger.
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Boelck von der Kanzlei Heidelmann Rechtsanwälte in Wertheim wird anhand von Beispielen aus der Praxis typische Stolpersteine bei Kündigungen und vertraglichen Klauseln in Arbeitsverträgen aufzeigen. Weitere Themen der Veranstaltung werden die Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge sowie die gesetzlichen Regelungen zur Bildungszeit und zum Mindestlohn sein.
Die IHK Heilbronn-Franken lädt am 6. Oktober, 18 Uhr in die IHK-Außenstelle in Wertheim (Technologie- und Wirtschaftszentrum, John-F.-Kennedy-Straße 4) zur Veranstaltung „Neues aus dem Arbeitsrecht - aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Neuregelungen“ ein.
Voraussetzung zur Teilnahme an der kostenfreien IHK-Veran-staltung ist die verbindliche Anmeldung bis spätestens 29. September. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Informationen und Anmeldung gibt es bei der IHK-Außenstelle in Wertheim (Sandra Baumann, Telefon 09342 93468-251, Fax 09342 93468-255, E-Mail Sandra.Baumann@heilbronn.ihk.de).