Gestützt wird die Bewertung des Wirtschaftsministeriums auch durch ein von der IHK bei der Kanzlei KellerRechtsanwälte, Heidelberg, in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Rechtsanwälte kommen darin ebenfalls zum Ergebnis, dass der geplante Investitionskostenzuschuss der IHK für den neuen Hochschulcampus in Heilbronn zulässig ist. Sie begründen ihr Ergebnis sehr sorgfältig. Die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte liege, gerade aufgrund des Akademikermangels aus dem technischen und wirtschaftlichen Bereich, grundsätzlich im Interesse einer IHK. Durch den Ausbau der Hochschule Heilbronn, die einen technischen und wirtschaftlichen Schwerpunkt besitzt, entstehen zusätzliche Studienplätze. Naheliegend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der ausgebildeten Studenten nach dem Studium auch in der Region verbleibe, was im Gesamtinteresse der Mitglieder der IHK liegt. Darüber hinaus würden die in der Studienordnung verpflichtend vorgeschriebenen Praxissemester bevorzugt am Standort absolviert. Hiervon profitieren die einzelnen Mitglieder der IHK Heilbronn-Franken, sodass die Interessen konkret betroffen seien. Die Erweiterung der Hochschule selbst betreffe somit zumindest mittelbar die Interessen der gewerblichen Wirtschaft der IHK Heilbronn-Franken. Sofern die Erweiterung des Campus der Schaffung zusätzlicher Studienplätze im Bereich der technischen und wirtschaftlichen Studiengänge dient, liege hier eine wirksame Wahrnehmung der Gesamtinteressen der IHK Heilbronn-Franken vor.
In seiner Sitzung vom 16. September hat das IHK-Präsidium einstimmig beschlossen der IHK-Vollversammlung vorzuschlagen, den geplanten Mietkostenzuschuss von 100.000 Euro jährlich über maximal zehn Jahre in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1 Million Euro zur Erweiterung der Hochschule Heilbronn umzuwandeln.
Die IHK-Vollversammlung wird in ihrer Sondersitzung am 11. Oktober erneut über das Thema beraten und beschließen.
Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/... abgerufen werden.