Ziel ist es, die Integrationschancen ausländischer Mitbürger auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit dem neuen "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz", das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.
Ob einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist oder nicht, hängt vom persönlichen Werdegang und den beruflichen Zielen ab. Eine vorherige individuelle Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Die IHK bietet eine Erstberatung zum Antrag an. Sie informiert über das gesamte Verfahren und berät bei der Einschätzung des deutschen Referenzberufes.
Antragsformulare erhalten die Anerkennungssuchenden bei der IHK Magdeburg www.magdeburg.ihk.de oder direkt über die IHK-FOSA-Hompage www.ihk-fosa.de.