Gefördert wird die Beseitigung unmittelbarer Schäden durch das Hochwasser. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten. Bei Härtefällen ist ein Zuschuss von 100 Prozent möglich. Voraussetzung ist die Einholung von drei Angeboten. Bereits gewährte Soforthilfen werden angerechnet.
Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Weitere Informationen gibt es unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57 oder unter www.ib-sachsen-anhalt.de.