Aus diesem Grund haben die zuständigen IHK-Fachgremien in zwei Sitzungen die Auswirkungen der Überarbeitung zusammen mit Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Dr. Steffen Eichner, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, sowie Bundes- und Landtagsabgeordneten diskutiert.
Dr. Albrecht Schaper (Nordzucker AG), Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises Umwelt und Energie, verdeutlicht: „Uns war es wichtig, die unterschiedlichen nationalen Akteure in der Überarbeitung der IED zu einer Diskussion einzuladen, um im direkten Austausch die aus Sicht der Wirtschaft teils gravierenden Probleme des Revisionsvorschlags adressieren zu können“.
Die Unternehmensvertreter verdeutlichten insbesondere die negativen Auswirkungen der geplanten starren Festsetzung der Grenzwerte sowie deren Verschärfung und warben für die Beibehaltung der bisherigen Bandbreiten. Die vorgesehenen neuen Grenzwerte würden sowohl zukünftige als auch bestehende Anlagen vor enorme technische und finanzielle Herausforderungen stellen.
André Rummel, Hauptgeschäftsführer der IHK Magdeburg, findet zu den aktuellen Entwicklungen deutliche Worte: „Die angestrebte Novellierung setzt die Industrieunternehmen in Deutschland massiv unter Druck. Und dies zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Die Regelungsdichte in der Gesetzgebung muss konsequent eingedämmt und dafür müssen endlich wieder Freiräume geschaffen werden.“
Stark kritisiert wurde ebenfalls, dass durch die Ausweitung der Klagemöglichkeiten samt Beweislastumkehr sowohl die Rechts- als auch die Investitionssicherheit geschwächt werden. Beide sind jedoch wesentlich für das wirtschaftliche Handeln. Christian Winter, Geschäftsführer der Euroglas GmbH, erläutert: „Die Ausweitung der Klagemöglichkeiten haben zur Folge, dass Investitionsvorhaben weniger berechenbar werden und sich die Dauer von Genehmigungsverfahren weiter erhöhen wird.“
Darüber hinaus gehen die zusätzlichen Informationspflichten weit über das von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) leistbare hinaus. Sie verfügen weder über die personellen Kapazitäten noch die Strukturen oder Prozesse, um die bürokratischen Anforderungen umsetzen zu können. Hier sind eine grundsätzliche Vereinfachung der Pflichten samt Ausnahmen für KMU sowie eine Harmonisierung mit Informationspflichten aus anderen europäischen Gesetzesvorhaben zwingend notwendig.