"Der vorliegende Entwurf zur Reform des EEG-Gesetzes schafft hier keine Abhilfe", betonte März. "Der erhoffte Neustart ist nicht eingetroffen. Er ist auch nicht in Sicht." Im Gegenteil: Wegen des laufenden EU-Beihilfeprüfverfahrens sind entscheidende Regelungen wie die besondere Ausgleichsregelung und die Behandlung der Eigenstromerzeugung noch nicht im EEG-Entwurf enthalten. Es wird jedoch befürchtet, dass die zukünftige Ausgestaltung dieser Instrumente zu weiteren Belastungen der Industrie führen wird."
Die EEG-Reform sollte konsequent darauf ausgerichtet werden, die Erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren und eine Perspektive für alternative Vermarktungsformen von Strom aus EE-Anlagen bieten.
Hintergrund: Bis Mittwoch vergangener Woche hatten unter anderem Bundesländer, Verbände und die Industrie- und Handelskammern Zeit, auf den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des EEG zu reagieren. Die Bundesregierung plant, das EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten zu lassen.