Die aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik sind ein Anlass, die bisherigen Maßnahmen zur Integration von Asylberechtigten und Flüchtlingen zu intensivieren, den bestehenden Rechtsrahmen ggf. zu erweitern und die Potentiale für die regionale Wirtschaft schneller zu identifizieren und zu heben.
Grundsatz sollte dabei sein: qualifizierte Zuwanderung, Hilfe und Unterstützung für integrationswillige und vor Verfolgung, Tod und Krieg flüchtende Menschen zu fördern. Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme ist zu verhindern und durch sofortige und konsequente Rückführung zu untersetzen. Dies muss zudem durch eine konkrete Werbung für die legale Zuwanderung in qualifizierte Beschäftigung in den Herkunftsländern begleitet werden.
Arbeitsmarktintegration im Norden Sachsen-Anhalts
Die Bundesrepublik hat sich gemäß der Genfer Konvention und nach Art. 16a GG verpflichtet, anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten Zugang zum Arbeits-markt zu gewähren. Diese Menschen können über den bloßen Wert ihrer Arbeitskraft hinaus über Qualifikationen verfügen, die angesichts des steigenden Fachkräfte-bedarfs in der Region knapp sind. Bemühungen, Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte frühzeitig in den Arbeitsmarkt und in die Unternehmen zu integrieren, zahlen sich doppelt aus.
Offene Stellen in den Unternehmen können besetzt werden, und die Flüchtlinge/Asylberechtigten werden besser gesellschaftlich integriert und können unabhängig von staatlichen Transfers ihren Lebensunterhalt bestreiten. Spürbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt werden zumindest mittelfristig gering bleiben.
Neben der verbleibenden Notwendigkeit eines geordneten Verfahrens verhindern nur langsam abbaubare Informations- und Sprachdefizite eine schnelle und vollumfängliche Integration.
Flüchtlinge stellen dennoch ein großes Reservoir an Fachkräften dar. Vor allem der große Anteil unter 30-jähriger Menschen, die gleichzeitig ausbildungsfähig sind und über eine hohe Bleibeperspektive verfügen, benötigen schnellstmöglich eine berufliche Ausbildung.
Regionale Aufgaben für eine bessere Arbeitsmarktintegration
Die IHK Magdeburg macht es sich zur Aufgabe, gemeinsam mit Partnern (v.a. Landkreise/ Kommunen, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Verbänden und Netzwerken) zu prüfen, wie Flüchtlinge und Asylberechtigte möglichst schnell und unbürokratisch in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden können. Sie wird entsprechende Projekte initiieren bzw. sich an Projekten beteiligen, u.a. durch folgende Aktivitäten:
- Sensibilisierung von Unternehmen für die Integration von Migranten,
- Eintreten für einen verbesserten interkulturellen Umgang,
- Beratung interessierter Unternehmen zur Beschäftigung von Migranten,
- Beratung von ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen im Rahmen unserer Berufsorientierung und Ausbildungsinformation,
- Entwicklung von Angeboten zur Zusatzqualifikation für ausländische Auszubildende (insbesondere Sprachkurse, gesellschaftliche Umgangsformen in Deutschland, interkulturelle Kompetenzen)
- Beratung zu Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen und Weitervermittlung an einschlägige spezialisierte Beratungs- und Bearbeitungsstellen
- Unterstützung und Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Kompetenz-feststellung und Anpassungsqualifizierung von Flüchtlingen mit Berufsabschluss bzw. -erfahrung zum geordneten Berufseinstieg
- Entwicklung von Fortbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder von jungen Migranten
- Weiterbildungsberatung von Unternehmen und qualifizierten Flüchtlingen.
- Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die Antragsbearbeitung im Anerkennungsprozess durch das BAMF – denn lange Wartezeiten und ein
- ungeklärter Status verhindern die mögliche wirtschaftliche Integration durch die Unternehmen,
- Konzertierung und Verschlankung der einzelnen Verfahrensschritte von Akteuren der Grundsicherung und Arbeitsmarktintegration auf kommunaler bzw. Landkreisebene – Umsetzung ggf. durch eine temporäre zentrale Koordinationsstelle,
- damit verbunden: Informationsaustausch der am Asylverfahren beteiligten Behörden hinsichtlich der persönlichen Grunddaten des einzelnen Antragstellers, um Doppelerfassungen zu vermeiden,
- frühzeitige Dokumentation vorhandener Kompetenzen von Flüchtlingen bereits mit Aufnahme ihrer persönlichen Daten durch das BAMF und einer zentralen Erfassungsstelle, welche aus Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und der IHK Magdeburg besetzt ist,
- Durchlässigkeit des Asylverfahrens für qualifizierte Bewerber mit Blick auf den Erhalt eines regulären Aufenthaltstitels erleichtern,
- Ausweitung der Sprachschulung bezogen auf Umfang und Aufenthaltsort, stärkere Förderung von berufsbezogenen Deutschkenntnissen,
- Aufbau einer flächendeckenden und umfassenden Beratungskompetenz über Möglichkeiten der Anerkennung von Berufen und Feststellung erworbener Kompetenzen.
- frühzeitige und konsequente Zurückführung von Flüchtlingen ohne Bleiberecht.