Beschlossen wurde unter anderem:
- Die Prämie für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben wird verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt.
- Der Kreis der förderberechtigen Betriebe wird auf Unternehmen bis 499 Mitarbeiter ausgeweitet.
- Zuschüsse gibt es nicht nur für Azubis, sondern auch für Ausbilder in Betrieben, die von Kurzarbeit betroffen sind.
- Künftig wird auch die Prüfungsvorbereitung von Azubis gefördert. Betriebe können die Hälfte der Kurskosten erstattet bekommen, maximal 500 Euro pro Azubi.