In dieser IHK-Forderung, die bereits seit Anfang 2023 im Raum steht, ist sich die IHK Ostwürttemberg mit allen weiteren Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg einig. Die Forschungsstärke der Hochschulen im Land muss durch eine solide Finanzierung erhalten bleiben. Dazu dürfen nicht Studiengebühren zur Finanzierung hochschulischer Daueraufgaben erhoben werden, sondern müssen Etatmitteln des Landeshaushalts verwendet werden.
Seit 2017 ist die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland um knapp 23 Prozent gestiegen. In Baden-Württemberg hingegen, wo als einzigem Bundesland seitdem durchgängig Studiengebühren für ausländische Studierende erhoben werden, sank die Zahl um 8,9 Prozent. Baden-Württemberg hat dabei als einziges Bundesland eine negative Bilanz, die direkt auf die Studiengebühren zurückzuführen ist. In den anderen Bundesländern lagen die Zuwächse bei den ausländischen Studierenden zwischen 10 und 178 Prozent.
Seit 2017 werden Studiengebühren erhoben
2017 waren in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro je Semester für Studierende aus Nicht-EU-Staaten unter Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (B `90/Grüne) eingeführt worden. Für ein Zweitstudium werden seither 650 Euro je Semester erhoben. Die Einnahmen dadurch belaufen sich auf rund 30 Millionen Euro pro Jahr. Eine Finanzierungslücke durch die Abschaffung dieser Studiengebühren an den Hochschulen muss durch das Land vollständig kompensiert werden, fordert die IHK Ostwürttemberg. „Die Hochschulen brauchen das Geld, insbesondere in Zeiten großer anstehender Transformationsaufgaben“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler.
Bereits im April 2023 hatte die Landesregierung die Abschaffung der Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten an baden-württembergischen Hochschulen angekündigt, ohne sie bis heute umzusetzen.