Die Stiftung koordiniert bundesweit das entsprechende Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich erhalten dabei über 6000 Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung ein Stipendium. Die Umsetzung vor Ort übernehmen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und weitere Berufsbildungsstellen. „Unser Ziel ist, gute Leistungen von jungen Menschen bei der Berufsausbildung in Form einer zielgerichteten beruflichen Weiterbildung zu honorieren“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler.
Es könnten in der Region noch mehr Stipendiatinnen und Stipendiaten sein, denn der IHK Ostwürttemberg stehen diesmal 27 Plätze für ein SBB-Weiterbildungsstipendium zum Start 2025 zur Verfügung. Immerhin seien 200 mögliche Bewerberinnen und Bewerber von der IHK angeschrieben und auf die attraktive Weiterbildungsförderung aufmerksam gemacht worden, sagt Andrea Kirst, Assistenz Berufsausbildung bei der IHK. „Wer sich jetzt noch entscheidet, in den Genuss einer Weiterbildungsförderung kommen zu wollen, hat also gute Chancen und kann sich jederzeit noch bei der IHK melden“, sagt Andrea Kirst.
Zuschüsse für Weiterbildung
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderung des Bundes erhalten Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen. Dazu gehören Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa zum Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt oder zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, aber auch Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen wie Fremdsprachen, IT-, Qualitäts- oder Konfliktmanagement sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge und Weiterbildungsmaßnahmen selbst aus. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK, der Handwerkskammer oder einer Berufsbildungsstelle beantragt werden. Im Rahmen des Stipendiums gibt es dann bis zu 9135 Euro in maximal drei Jahren, auch gesplittet auf mehrere Weiterbildungsmaßnahmen, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.
Allerdings darf die Weiterbildungsmaßnahme auch erst mit Start des dreijährigen Förderzeitraums ab dem Beginn des ersten Förderjahres beginnen, erläutert Andrea Kirst. Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden: Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme der Stipendiatin oder des Stipendiaten in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme); der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt; die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.
Voraussetzung fürs Stipendium
Die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, eine Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder alternativ Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder alternativ ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Wer in die Förderung aufgenommen werden möchte, darf außerdem bis einschließlich 31. Januar 2025 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit und anderen Anrechnungszeiten kann die Aufnahme allerdings auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht in die Begabtenförderung nicht.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.weiterbildung.ostwuerttemberg.ihk.de unter Eingabe der Seitennummer 5760320.