Eine diskriminierungsfreie Verwaltungstätigkeit und Gleichbehandlung aller durch eine Verwaltungstätigkeit betroffenen Menschen ist bereits durch den Artikel 3 unserer Verfassung gewährleistet und bedarf keiner weiteren Regelungen seitens der Bundesländer. Es fehlt schlicht eine Erforderlichkeit zur Neuregelung. „Wir haben die Befürchtung, dass Behörden durch neue gesetzliche Vorgaben noch stärker in ihrem Handeln ausgebremst werden. Das können sich unsere Mitgliedsunternehmen angesichts vieler konkreter Herausforderungen und einer rückläufigen Konjunktur nicht leisten. Behördliche Entscheidungen und Genehmigungen müssen beschleunigt und nicht zusätzlich verzögert werden“, erklärt Thilo Rentschler
Die IHK Ostwürttemberg weist in diesem Zusammenhang auf die im geplanten Gesetz vorgesehene faktische Beweislastumkehr hin. Sollte diese verwirklicht werden, müssten beispielsweise Ombudsstellen und eine regelmäßige Berichterstattung dazu aufgebaut werden. „Das ist das krasse Gegenteil von Bürokratieabbau, zu dem sich die Landesregierung mit dem Start der Entlastungsallianz und der Neubestellung des Normenkontrollrats verpflichtet hatte. Wir brauchen keine weiter steigenden Verwaltungskosten. Das würde unseren Wirtschaftsstandort zusätzlich schwächen“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler.