Für Private Zwecke reicht eine Wertermittlung bzw. ein Kurzgutachten aus. Es ist nicht ganz so umfangreich wie ein Verkehrswertgutachten aber der ermittelte Verkehrswert ist derselbe wie beim Verkehrswertgutachten. In Frage kommt das Kurzgutachten bei Kauf oder Verkauf von Immobilien. Es kann aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen genutzt werden, um den Wert der Immobilie zu ermitteln und um das Portemonnaie zu schonen. Ein Kurzgutachten sollte für eine Eigentumswohnung oder auch Einfamilienhaus ohne die Berücksichtigung der Rechte von Dritten ca. 950 Euro kosten. Ein Zweifamilienhaus liegt dann bei ca. 1100 Euro. Die Kosten für die An- und Abfahrt sollten hier schon mit abgedeckt sein.
Das Verkehrswertgutachten dient fürs Finanzamt oder für gerichtliche Auseinandersetzungen und ist ausführlicher als ein Kurzgutachten. Dementsprechend ist es auch etwas teurer. Ein Verkehrswertgutachten wird oftmals dann in Auftrag gegeben, wenn das Finanzamt einen zur Kasse bittet. Aber auch Erbengemeinschaften setzen öfters auf ein Verkehrswertgutachten, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ob nun wegen dem Erbe oder bei einer Scheidung kann das Gericht ebenfalls ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. Die Kosten für so ein Gutachten sind abhängig vom Objekt und von der Preisgestaltung des jeweiligen Gutachters. Als Richtwert für eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus ohne Rechte von Dritten können ca. 1600 Euro angesetzt werden. Beim Zweifamilienhaus sind es dann schon mal ca. 1800 Euro. Der Auftraggeber sollte stets die Endkosten prüfen, um Überraschungen in der Endabrechnung zu vermeiden.
Beispiel für die Kosten eines Verkehrswertgutachtens (Einfamilienhaus ohne Rechte von Dritten):
Gutachter A: 130 Euro je Std zzgl. MwSt.
Gutachter B: 1600 Euro zzgl. MwSt.
Gutachter C: 1% Prozent des Immobilienwertes zzgl. MwSt.
Gutachter D: 0,5 % des Immobilienwertes + Pausachle von 400 Euro + MwSt.