Dennoch gibt es für den Einsatz von Kupfer und Zink immer noch Vorbehalte seitens Verbraucher und Baubehörden. Zu Unrecht mit dem negativen Begriff Schwermetall assoziiert, wird der Einsatz beider Materialien oftmals auch in öffentlichen Bauplanungen aus falscher Sorge vor Umweltbelastungen von Wasser und Boden strikt reglementiert. Dadurch werden Verwender dieser eigentlich doch so umweltfreundlichen und recycelbaren Materialien immer wieder stark verunsichert.
Eine langjährige Initiative der Projektgruppe Baumetalle Kupfer und Zink hat jetzt entsprechende Widersprüche in der bei Bauprojekten verbindlichen herangezogenen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Deutschen Institut für Bautechnik ausgeräumt und damit bestehende Hindernisse für den Einsatz der Baumetalle Kupfer und Zink beseitigt. Damit ist zugleich eine Anpassung an die europäische Bauproduktenverordnung erfolgt.
Verwendung der Baumetalle Kupfer und Zink sichergestellt
Betrachtet man hierzu die umweltrelevanten Metallabschwemmungen von Dächern, so ist belegbar, dass diese in den vergangenen Jahrzehnten dank stark reduzierter Schwefeldioxidkonzentrationen in der Atmosphäre massiv gesunken sind. Nach einer umfassenden Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2005 gehen überhaupt nur etwa ein bis zwei Prozent der jährlichen Einträge von Kupfer und Zink in die Umwelt auf den Einsatz als Bedachungsmaterialien zurück. Der Anteil, der in die Böden gelangt, ist mit einem halben Prozent noch deutlich geringer. Zu beachten ist außerdem, dass nur rund die Hälfte der in der Außenhaut von Gebäuden eingesetzten Kupfer- oder Zinkflächen einer Bewitterung ausgesetzt wird. Nur dieser Anteil kann einer Betrachtung von Abschwemmungen zugrunde gelegt werden, was angenommene Freisetzungen noch weiter reduziert. Für den objektspezifischen Nachweis der Unbedenklichkeit von Metallabschwemmungen können heute entsprechende Berechnungsprogramme genutzt werden. Diese Programme ermöglichen eine Risikoanalyse zu den Emissionen der Materialoberflächen und setzen diese in den Vergleich mit Umweltqualitätszielen und Vorsorgewerten – so entsteht ein zuverlässiger Beweis für eine ökologisch vertretbare Nutzung.
Dies zeigt deutlich, dass von starken Umweltbelastungen durch den großflächigen Einsatz von Kupfer und Zink an Dach und Fassade keine Rede sein kann. Umso erfreulicher für Verbraucher und das ausführende Handwerk, dass das entsprechende Regelwerk nun angepasst wurde.
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