Flugreisende, welche die Stadt Edmonton – Hauptstadt der kanadischen Provinz Alberta – besuchen, wird ein Gebäude im Gedächtnis bleiben: der Central Tower des Flughafens Edmonton international. Das kombinierte Büro-Kontrollturmprojekt beeindruckt mit seiner geschuppten und wellenförmig ausgeführten Zinkbekleidung aus Rauten als frei fließende Außenhaut. Der Gestaltungsansatz dahinter nimmt die fließenden Formen der Prärie-Graslandschaft ebenso wie die Schneeverwehungen im Winter auf. Die skulpturale Zinkbekleidung des Towers wurde dabei so ausgeführt, dass das Profil an der Süd- und Westfassade einen idealen passiven Sonnenschutz bietet, während es im Norden maximalen Lichteinfall ermöglicht. Bei der Wahl der Außenhaut punktete Titanzink als Fassadenmaterial mit extrem guter Formbarkeit, durch seinen modularen Einsatz, einem hohen Vorfertigungsgrad und der einfachen Installation vor Ort. Gemäß dem hohen Nachhaltigkeitsanspruch des Gebäudes war Zink die erste Wahl.
Qualitätsbaustoff mit Nachhaltigkeitswert
Was im Großen funktioniert, überzeugt auch im Kleinen. Titanzink ist ein ideales Baumaterial zur Ausgestaltung von Dächern, Fassaden und zur Ableitung von Regenwasser – und ist Alternativen hinsichtlich Kosten, Optik, Verarbeitung, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit in vielen Punkten überlegen. Für Zink sprechen die günstige Energiebilanz bei der Herstellung und Wiederverwertung, die lange Lebensdauer, der geringe Wartungsaufwand, ein gelebter Recyclingprozess mit Rücklaufquoten von mehr als 95 % sowie die verifizierte Umwelt-Produktdeklaration EPD-Typ3 nach EN 15804. Letztere bringt im Ausschreibungswettbewerb viele Vorteile, wenn es um die Vergabe von Bauleistungen unter der Berücksichtigung der nachhaltigen Beschaffung, des Green Public Procurement (GPP) geht – zumal Zink kein Komposit-Werkstoff darstellt und durch seine natürliche Oberfläche, Farbgebung und edler Patina besticht.
Zink und Umwelt: unbedenkliche Regenversickerung
Architekten, die sich für Zink als Baumaterial entscheiden, können kritischen Nachfragen hinsichtlich der Risikobewertung ausgesetzt sein. Das gilt besonders, wenn Baugebiete den Einsatz von Baumaterialien oder die Art der Versickerung von Niederschlagswasser regulieren. Grundsätzlich wird die Versickerung von Dachablaufwasser über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes geregelt. Demnach ist für die Versickerung über Mulden, Schächte oder Rigolen pauschal für alle Bedachungsarten eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Sogenannte Niederschlagswasser-Freistellungsverordnungen regeln dabei, für welche Bedachungen und Versickerungslösungen eine Erlaubnisfreiheit gilt. Gut zu wissen dabei: Zinkbedachungen werden nach harmonisierten EU-Normen gefertigt und gekennzeichnet (CE-Konformität), wodurch deren Anwendung nach EU-Recht in Europa technisch zugelassen und grundsätzlich erlaubt ist. Das Thema Regenwasser von mit Zink bekleideten Flächen ist in den letzten Jahrzehnten umfassend wissenschaftlich untersucht worden. Bedenken, die zu einer vorsorglichen Einschränkung der Anwendung von Zink führen, können ausgeräumt werden.
Neu: Online-Regenwassercheck-ZINK
Wer gegenüber Behörden einen Nachweis zur schadlosen Versickerung erbringen will, nutzt den Regenwassercheck-ZINK. Dieses Online-Berechnungstool kann nach kostenloser Registrierung sofort genutzt werden. Wichtige Eckdaten wie Größen der Zinkflächen an Dach und Fassade sowie die Art des Entwässerungssystem und der Versickerung werden dabei berücksichtigt und eine lokale Umweltbewertung auf der Basis der aktuellsten und von der EU akzeptierten wissenschaftlichen Bewertungsmethoden erstellt.
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