Für Exporteure, die bislang auf die Inka-Palette als Exportladungsträger setzten, bedeutet die Einführung der ISPM15 in China zusätzliche Erleichterungen. War bislang für die Inka-Paletten noch eine „Nichtholz“-Erklärung („non wood packing material declaration“) am Zoll vorzuweisen, entfällt nun dieses Erfordernis. Dies geht aus dem Wortlaut der chinesischen „Notice 2005/11“ hervor, in der die Einführung der ISPM15 bekannt gegeben wird. Dort werden auch Holzwerkstoffe, die unter Hitze oder Druck produziert werden, ausdrücklich von allen Einfuhrvorschriften befreit.
Nachdem nun die ersten 2006-er-Sendungen in Richtung China abgewickelt sind, berichten die Exporteure übereinstimmend, dass die Inka-Palette problemlos ohne weitere Formalitäten akzeptiert wird. Auch das Erfordernis einer IPPC-Markierung für Ladungsträger gilt nicht für die Inka-Palette, sondern lediglich für Vollholzpaletten.
Hintergrund: China und der ISPM15-Standard
Der von der IPPC entwickelte ISPM15-Standard bestimmt für Packmittel und Ladungsträger aus Vollholz („wood packaging material“) zwei alternative Vorbehandlungsverfahren. Eines dieser Verfahren, die Begasung mit dem Insektizid Methylbromid, ist innerhalb der EU aus Umweltschutzgründen verboten. Die zweite Alternative ist die Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 °C für mindestens 30 Minuten. Paletten, die nach einer der beiden Methoden behandelt wurden, erhalten eine ISPM15-Markierung.
Vor dem 1. Januar 2006 akzeptierten die chinesischen Zollbehörden für Vollholzpaletten ausschließlich ISPM15-markierte Paletten und forderten zusätzlich ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis. Für Paletten aus Holzwerkstoffen (wie die Inka-Palette) genügte für die Einfuhr nach China bislang eine „Nichtholz“-Erklärung. Dieses Erfordernis ging über die ISPM15 hinaus und ist nun ab dem 1. Januar 2006 entbehrlich geworden – eine erhebliche Erleichterung für den Exporteur.