Der ISPM15-Standard, auf dem die honduranischen Regelungen fußen, hat zur Folge, dass ab sofort die Einfuhr von Waren auf unbehandelten Holzpaletten unzulässig sind. Der ISPM15-Standard schreibt als zulässige Vorbehandlungsmethoden entweder die Hitzebehandlung oder die Begasung mit dem ozonschädlichen Insektizid Methylbromid vor. Die International Plant Protection Convention, auf deren Arbeit der ISPM15-Standard zurückgeht, versucht durch diese Regelungen, die Beförderung von Holzschädlingen von einem Kontinent auf den anderen zu unterbinden.
Da die Einführung der ISPM15 in Honduras überraschend geschah und auch der Originaltext der betreffenden Vorschrift bislang nur auf Spanisch vorliegt, herrscht bei den Exporteuren Unsicherheit, welche Ladungsträger am Zoll akzeptiert werden.
Inka-Paletten nicht betroffen von ISPM15
Um diese Unklarheiten zu Umgehen, bietet sich für Exporteure die Verwendung von ISPM-konformen Ladungsträgern wie zum Beispiel die Inka-Paletten. Diese bestehen nicht aus Vollholz, sondern werden aus Holzhackschnitzeln unter Zugabe eines Bindemittels und unter hohem Druck und Hitze in Form gepresst. Damit fallen sie bei der Klassifizierung der ISPM15-Einfuhrvorschriften in die selbe Kategorie wie Spanplatten („particle board“). Eventuell im Holz vorhandene Schädlinge werden bei der Produktion zuverlässig abgetötet, die Wiedereinnistung verhindert. Obwohl der honduranische Gesetzestext bislang nur auf spanisch vorliegt, zeigen doch die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass Inka-Paletten bei der Einfuhr in ISMP15-Länder keine Probleme bereiten. Es genügt eine Erklärung, dass die Paletten nicht aus Vollholz hergestellt sind („non wood declaration“). Diese steht auf der Internetseite von Inka kostenlos zum Download zur Verfügung: www.inka-paletten.com.