„Die Zusammenarbeit mit Reisebüros und der exzellente Service vor Ort - direkt und zeitsparend durch den Mitarbeiter am PC erledigt - ist für das Portal www.1golf1.com Schlüssel zum Erfolg und stellt eine wesentliche Dienstleistung für Golfer und Golfanlagen dar“, so Peter Kreuzinger, Vorstand der Golfer’s Gate AG.
Erste Erfahrungen mit reisenden Golfern waren durchweg positiv und zeigen, dass die online Reservierung von Startzeiten (Tee Times) auch im wachsenden Golfmarkt stärkere Durchsetzung findet. Die Golfer’s Gate AG erweitert daher ihre Kooperation mit deutschen Reisebüros und expandiert mit dem Portal www.1golf1.com ganz bewusst im deutschen Reisemarkt.
Zusammen mit dem Tee Time Client 2007 von WinScore bietet www.1golf1.com das erste Reservierungssystem weltweit, das über das Internet vernetzt ist und Golfspielern sowie Unternehmen in der Reisebranche jederzeit Zugriff auf dieses System ermöglicht.
WinScore und die Golfer`s Gate AG werden durch Vertriebsdienstleistungen der Inline Sales GmbH unterstützt. Inline Sales agiert dabei als operative, internationale Vertriebseinheit. Konkret hilft die Inline Sales mit Ressourcen im Bereich Key Account Management und Telesales. Ziel ist die Generierung von Leads und Außendienstterminen.
Über WinScore
Die Firma WinScore mit Sitz in Wien, Österreich, befasst sich seit 1991 mit Softwarelösungen für Golfanlagen. Die Spezialisten für komplexe IT Aufgaben einer Golfanlage können auf langjährige Kundenkontakte in Österreich und Deutschland zurückblicken. Weitere Informationen finden sich unter www.winscore.com.
Über Golfer’s Gate AG
Die Golfer`s Gate AG, ein Unternehmen mit Sitz in Forstinning bei München, betreibt mit www.1golf1.com ein Webportal für die Vermittlung von weltweiten Golf Startzeiten (Abschlagszeiten, tee times). Die Gründer und Betreiber des Portals können auf eine lange Erfahrung im IT Bereich, vor allem dem Outsourcing, im Golfsport und im Vertrieb zurückblicken. Weitere Informationen und Downloads stehen im Internet unter http://www.1golf1.com zur Verfügung.