Gerichte entscheiden in jedem Einzelfall neu
In der Kommission Arbeitsschutz und Normung kooperieren Arbeitgeber, Arbeitnehmer, der Staat, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und das Deutsche Institut für Normung, um gemeinsam den Arbeitsschutz in der Normung zu verankern. Neben deutschen technischen Normen wurden in der Studie auch internationale Normen sowie andere Regeln der Technik – beispielsweise VDI-Richtlinien – berücksichtigt.
Die Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass Gerichte in der Regel nicht zwischen den normativen und den informativen Inhalten eines Dokuments unterscheiden. Zur Frage, weswegen eine Norm oder ein normenähnliches Dokument geeignet ist, eine Rechtsvorschrift zu erfüllen, wird in den meisten Urteilen allerdings nichts gesagt. „Gerichte übernehmen das Ergebnis bzw. die Inhalte einer Norm bzw. eines normartigen Dokumentes in ein Urteil, sofern es in die Systematik der meist unbestimmten Rechtsvorschriften passt“, schreiben die Autoren der Studie. Mit anderen Worten: Gerichte entscheiden in jedem Einzelfall neu, ob sie Normen in die Begründung ihres Urteils aufnehmen – und sie berücksichtigen diese besonders gerne, wenn dadurch das anderweitig gefundene Ergebnis weiter unterstützt wird. Die Studie ist kostenlos erhältlich und kann im Internet unter http://bit.ly/kan-studie als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Grundlegende Informationen zur Normung
Neben der Berücksichtigung dieser Studie lohnt sich für alle, die sich mit Normung beschäftigen, auch ein intensiver Blick in die DIN-Norm 820-2 („Normungsarbeit, Gestaltung von Dokumenten“), laut INMAS-Geschäftsführer Skiebe die „Bibel des Normers“. Dort wird unter anderem der Aufbau von Normen beschrieben. Auch werden zahlreiche Hinweise zum Umgang mit internationalen Normen gegeben.
Weitere Informationen erteilt Manfred Skiebe unter Tel. 0421 56969255 oder E-Mail skiebe@inmas.de.