Das zweistufige Verfahren zur Beantragung der rückwirkenden steuerlichen Forschungszulage - bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem zuständigen Finanzamt - ist seit April 2021 komplett handlungsfähig. Seit dem Inkrafttreten der steuerlichen Forschungszulage am 2. Januar 2020 bis zum 31. Januar 2022 sind im ersten Step bei der BSFZ insgesamt 5.504 Anträge für 7.838 Vorhaben/Projekte eingegangen.
Es gibt bereits einen Stau bei der Bearbeitung im ersten Step von gut 1.300 unbearbeiteten Anträgen, denn bislang wurden nur 4.208 Anträgen abschließend bearbeitet. Im Ergebnis verhält es sich so, dass von den beschiedenen Anträgen 3.328 mindestens ein positives Vorhaben ist - was bedeutet, dass ein FuE-Projekt als Forschung anerkannt wurde. Gut 80 Prozent der bearbeiteten Anträge erhielten eine Bestätigung, dass mindestens eines der eingereichten Projekte förderfähig ist. Diese doch enorm hohe Erfolgsquote sollte Anreiz für weitere Unternehmen sein, sich mit den Vorteilen der steuerlichen Forschungsförderung zu befassen.
Laut Deutschland in Zahlen beschäftigten 2017 Unternehmen in Deutschland 436.571 Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung. Dafür fielen Personalkosten an und die FuE-Gesamtausgaben beliefen sich auf 68 Milliarden Euro. Zwei Jahre später waren es bereits 76 Milliarden Euro - 2020 waren es 71 Milliarden Euro. Die steuerliche Forschungszulage setzt genau beim Hebel der Personalkosten an und ermöglicht erhebliche Entlastungen, denn diese Personalkosten werden mit 25 Prozent gefördert.
Bislang sieht es so aus, dass Anträge auf steuerliche Forschungsförderung aus allen Unternehmensgrößen kommen. Vom kleinen Unternehmen bis zum großen Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten. Laut einer Statistik aus dem Juli 2021 kamen bislang die meisten Anträge aus dem Maschinenbau, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie und Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen. Keine Anträge gab es beispielsweise aus dem Bereich: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung. Auch Forschung im Bereich Verteidigung wäre förderfähig. Ebenso die Bereiche Luftfahrt, Energieversorgung, Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen sowie vieles mehr.
Derzeit plant die Bundesregierung keine Änderungen des Forschungszulagengesetzes. Somit ergibt sich eine gute Planbarkeit für Unternehmen, um für die bereits entstandenen Personalausgabe die Förderung zu beantragen. Auch können Unternehmen gezielt neue Projekte anstoßen, denn die Förderung der Personalkosten ist unter Einhaltung der Förderkriterien nahezu gesichert.
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