An der Spitze der Verzichtsgründe steht die Unsicherheit, ob die entstandenen FuE-Aufwendungen über die Forschungszulage förderfähig sind. Förderfähig sind in erster Linie die mit einem FuE-Vorhaben verbundenen Personalkosten. Trotz Deckelung ist eine Förderung von 1 Million Euro pro Jahr möglich. Ebenfalls gefördert wird die Auftragsforschung mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Somit kann sowohl für eigenbetriebliche Forschung als auch externe Forschung eine steuerliche Förderung geltend gemacht werden.
Bei vielen Unternehmen aus dem Bereich Maschinenbau ist die Forschungszulage noch unbekannt. Über viele Jahrzehnte wurde in der Politik über die steuerliche Forschungsförderung beraten. In anderen Ländern ist dieses Instrument fester Bestandteil der Unternehmenskalkulation. Sowohl in Frankreich als auch in Österreich ist die steuerliche Forschungsförderung aufgrund der breitgefächerten Anwendung fest etabliert und ein wichtiges Instrument zur Innovationsförderung. In Deutschland ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für die erste Antragsstufe zuständig. Nach Anerkennung des Antrags erfolgt die Einreichung beim jeweils zuständigen Finanzamt. Das zweistufige Verfahren ist schlank und übersichtlich gestaltet.
Was schreckt Unternehmen noch von der Forschungszulage ab? Eine weitere Hürde ist das empfundene Missverhältnis zwischen dem Aufwand der Antragstellung und dem zu erwartenden Ertrag. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass jeder Erstantrag natürlich ein Mehraufwand ist. Bei der Forschungszulage ist es jedoch so, dass ein einmal bewilligter Antrag nicht jedes Jahr erneut eingereicht werden muss. In den Folgejahren müssen lediglich beim Finanzamt die aktuellen Kosten angegeben werden. Somit ist der Aufwand lediglich beim Erstantrag leicht erhöht, während in den Folgejahren nur noch die Kosten für das bereits anerkannte FuE-Vorhaben beim Finanzamt eingereicht werden müssen.
Ebenfalls empfanden Maschinenbau-Unternehmen die Informationen zur Forschungszulage unzureichend. Offensichtlich waren die bislang vorhandenen Materialien nicht detailliert genug, um noch mehr Unternehmen zur Antragstellung zu motivieren. Neben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) auf ihren Seiten umfangreiche Informationen zusammengestellt. Neben dem Antragsverfahren geht es auch um die Antragstellung verbundener Unternehmen, förderfähige Bereiche und Antragsfristen sowie der steuerlichen Abwicklung bei Erstattung.
Die fünfte Hürde zur Beantragung der Forschungszulage ist der interne Personalschlüssel, denn es fehlen schlichtweg die personellen Ressourcen für die Antragstellung. Zur Beantragung der Forschungszulage müssen Informationen aus der FuE-Abteilung über das Forschungsprojekt, die Unsicherheiten, den methodischen Ansatz und die Risiken vorliegen. Ebenfalls müssen die Personalkosten für das FuE-Projekt detailliert vorliegen, um sie beim Finanzamt einreichen zu können. Trotz des schlanken Antragsverfahrens müssen im Vorhinein die Fakten zusammengetragen und aufbereitet werden. Vor allem bei größeren Unternehmen sollte dazu ein genauer Plan erarbeitet werden, denn angefallene Kosten können nur einmal gefördert werden. Womöglich erhält ein Unternehmen bereits aus anderen Töpfen Förderungen für das forschende Personal. Hier ist eine genaue Prüfung erforderlich, um die maximale FuE-Forschungsförderung zu erhalten.
Zielrichtung steht fest
„Klar ist auch: Wir müssen alles daransetzen, dass die Forschungszulage bestmöglich in der Praxis ankommt”, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer. Jedoch brauchen die Unternehmen tatkräftige Unterstützung, denn bei der Antragstellung sind die inhaltliche Beschreibung des FuE-Vorhabens, die Darstellung des Arbeitsplans und Zusammenstellung der Personalkosten die größten Herausforderungen. „Die derzeitige Ausgestaltung der Forschungszulage muss auch konzeptionell verbessert werden, um ihre innovationspolitische Wirkung voll zu entfalten“, betont Dr. Christian Rammer, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ sowie Projektleiter.
Maschinenbau mit hoher Bewilligungsquote
Über die Hälfte der förderfähigen Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau hatten einen Forschungszulage-Antrag im Herbst 2021 noch nicht geplant. Mut sollte jedoch machen, dass von denen, die bereits einen FZ-Antrag gestellt haben, immerhin 83 Prozent bewilligt wurden. Laut ZEW sind 3.400 Unternehmen förderfähig.
„Die steuerliche Forschungsförderung ist ein relativ neues Instrument. Die derzeitigen Hemmnisse werden zurückgehen, je mehr Informationen über die konkrete Umsetzung des Instruments vorliegen und je mehr Erfahrung förderfähige Unternehmen sammeln“, sagt Dr. Christian Rammer. „Doch aufgeschoben darf nicht aufgehoben heißen“, mahnt Dr. Ralph Wiechers, Leiter VDMA-Steuerabteilung.
Fazit
Zum jetzigen Zeitpunkt auf Erleichterungen beim Antragsverfahren oder höherer Förderung zu hoffen, ist tendenziell eher unrealistisch. Die neuen Regierungsparteien haben die Forschungszulage nicht im Fokus. Daher sind Reformen eher unwahrscheinlich. Vielmehr sollten Unternehmen die frühe Phase nutzen, um von hohen Bewilligungsquoten zu profitieren.
Quelle: ZEW/VDMA-Studie zur steuerlichen Forschungsförderung: Maschinenbau stellt die meisten Anträge und sieht großes Potenzial (16.12.2021).