Bemessungsgrundlage mehr als verdoppelt
Generell umfasst die Bemessungsgrundlage die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt nun 10 Millionen Euro.
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von 25 % PLUS 10 %
Die Forschungszulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage. Jetzt wurde für kleine und mittlere Unternehmen festgelegt, dass sie zusätzlichen 10 % beantragen können. Somit erhöht sich die Forschungszulage auf 35 % der Bemessungsgrundlage.
NEU: Berücksichtigung von Sachkosten
Als Kosten für die Bemessungsgrundlage konnten bislang Personalkosten im direkten Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt angesetzt werden. Jetzt können auch Sachkosten (genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens), die im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt angefallen sind, angeführt werden.
Forschende Einzelunternehmer: Deutlich höherer Stundensatz
Damit die Forschungszulage für Einzelunternehmer attraktiver wird, beträgt der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen statt 40 Euro nun 70 Euro. Entsprechendes gilt für Eigenleistungen von sogenannten Mitunternehmern. Unverändert bleibt es bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche, die als förderfähiger Aufwand anerkannt werden.
Höhere Förderung von Auftragsforschung
Eine eher kleine Erhöhung betrifft die Auftragsforschung, denn zukünftig können diese mit 17,5 % (bislang 15 %) gefördert werden.
Omid Nouripour, Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte die "deutliche Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung, ganz besonders für kleine und mittlere Unternehmen". "Dadurch geben wir der Technologieführerschaft des deutschen Mittelstands einen Anschub", so Nouripour.
Berthold Welling, Geschäftsführer Recht und Steuern des Verbands der chemischen Industrie, schrieb: „Das Wachstumschancengesetz beendet nur halbherzig 15 Jahre Stillstand für attraktivere steuerliche Bedingungen am Standort Deutschland. Positiv ist immerhin die Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage. Damit ist zumindest ein Anfang gemacht”.
Fazit
Insgesamt ergeben sich für F&E-Unternehmen durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Millionen Euro, die Anerkennung von Sachkosten und der neue Prozentsatz von 35 % für kleine und mittlere Unternehmen deutliche Vorteile - auch im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.