Finanzämter volstrecken im Kleinestunternehmensbereich oftmals gegen jeglichen Verstand und Vernunft.
Ein kleiner Fall aus der Praxis: Ein Betrieb mit etwa 50 Angestellten, gerät wegen der Forderungsausfälle in Höhe von 130 Tsd € in einen Liquiditätsengpass, aufgrund der Sollbesteuerung besteht eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 40 Tsd. Euro , dabei sei erwähnt, dass etwa die Hälfte aus den noch nicht eingegangenen Geldern stammen.
Dem Antrag auf Aufschub, Aussetzung der Vollstreckung beim Finanzamt wird nicht stattgegeben.
Anfrage bei der Bank wegen Zwischenfinanzierung wird negativ beschieden.
Folge:
Das Finanzamt pfändet sogleich in das Geschäftskonto. Die Geschäftsbeziehung zur Bank ist in dem Moment hin, danach:
INSOLVENZ.
Die anschliessende Abwicklung der Insolvenz ergibt: Das Finanzamt hat keine Umsatzsteuerzahlungen mehr zu erhalten, weil die schon zuvor berechneten Zahllasten wieder storniert werden mussten.
Kleine Zusammenfassung:
Obwohl das Finanzamt wissen musste, dass im Falle einer Insolvenz gar nichts für das Finanzamt zu holen war hat es trotzdem vollstreckt, natürlich nach Gesetz und Vorschrift.
Hätte die Vollstreckungstelle in Zusammenarbeit mit dem Bezirk und dem betroffenen Kleinstunternehmer betriebswirtschaftlich zusammengearbeitet wäre kein volkswirtschaftlicher Schaden entstanden.
So manchesmal kommt es einem vor, als würde beim Fiskus ein Prämienwettbewerb veranstaltet?