Fast jede Person, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen muss, hat ein Anrecht auf die Ausstellung eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe durch das an seinem Wohnsitz zuständige Amtsgericht. Immer mehr zugelassene Rechtsanwälte wickeln gegen Hereinnahme dieser Berechtigungsscheine das aussergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren ab. Keine zusätzlichen Kosten für den Schuldner. Alle rechtlichen Angelegenheiten werden vom Anwalt übernommen. Die soziale Betreuung wird von Stellen die in der unmittelbaren Umgebung des Schuldners angesiedelt sind oder werden, wahrgenommen. Die Empfehlungsliste der geeigeneten Personen wächst ständig und wird vom Bundesverband Schuldner-Hilfe-Ring e.V. auf der Webseite
www.shrev.de bereitgehalten. Das Betreuungsnetz des Schuldner-Hilfe-Ring e.V. wird immer dichter und steht jedem Bürger jederzeit kostenlos zur Verfügung. Anruf genügt.
Schuldner-Hilfe-Ring e.V. empfiehlt Rechtsanwälte mit Kompetenz die ihre Gebühren in der Regel über den Berechtigungsschein mit den zuständigen Gerichten abrechnen.
Aufgrund des immer dichter werdenen Beratungs-Netzes gibt es kaum noch Wartezeiten und das mit der gewissen Rechtssicherheit für den Bürger.