Die derzeitige Umweltproduktdeklaration (EPD-BFS-20180167-IBG1-DE) für feuerverzinkte Baustähle, die bis Ende dieses Jahres Gültigkeit hat, wird überarbeitet. Diese Überarbeitung erfolgt aufgrund sich ändernder Daten und fortschrittlicherer Nachhaltigkeitsbewertungsmethoden. Die ursprüngliche Umweltproduktdeklaration wurde gemäß der europäischen Norm EN 15804:2012-04+A1:2013 erstellt. Da sich die Nachhaltigkeitsmethodik ständig weiterentwickelt, unterliegen auch diese Normen kontinuierlichen Veränderungen, wobei Bilanzierungsrahmen und -regeln aktualisiert werden. Die überarbeitete EPD für feuerverzinkte Baustähle wird gemäß der neuesten Version EN 15804:2012+A2:2019 + AC:2021 erstellt und Anfang 2024 veröffentlicht.
Die methodischen Veränderungen bedeuten, dass "alte" und "neue" EPDs im Grunde nicht miteinander vergleichbar sind, da sie unterschiedliche Berechnungsregeln verwenden. Der Industrieverband Feuerverzinken betont die Notwendigkeit eines sachkundigen Vergleichs von EPDs, bei dem nur EPDs auf derselben Normungsgrundlage und denselben Produktkategorieregeln (PCR) miteinander verglichen werden können. Auch im Bilanzrahmen gibt es erhebliche Unterschiede, da verschiedene EPDs unterschiedliche Bezugsgrößen verwenden. So zielt die EPD des europäischen Verbandes EGGA auf die Bezugsgröße von einem Jahr Korrosionsschutz für 1 m² Stahl-Oberfläche mit 8 mm Blechdicke ab. Dies zeigt sehr eindrucksvoll, dass diese EPD-Daten nicht mit den EPD-Daten des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V. mit der Bezugsgröße von 1 Tonne feuerverzinkter Stahl gleichzusetzen sind.
Mark Huckshold, Geschäftsführer des Industrieverbandes Feuerverzinken, betont:
"Es ist kontraproduktiv, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, wenn es um die dringende Nachhaltigkeitsbewertung geht. Am Ende bleiben der Verbraucher und die Gesellschaft auf der Strecke. Hier brauchen wir maximale Transparenz und ein Verständnis dafür, dass nur EPDs mit gleichen Randbedingungen miteinander verglichen werden können. Wir setzen uns als Verband für eine seriöse, transparente, faktenorientierte und valide Berechnung ein.“
Der Industrieverband Feuerverzinken fordert vom Gesetzgeber, dass es verbindlichere Berechnungsweisen bei der Bestimmung des CO2-Footprints gibt. Gleichzeitig muss es ein transparentes Vorgehen beim Vergleich von EPD-Werten geben. Der Industrieverband Feuerverzinken aktualisiert die EPD für feuerverzinkte Stähle nach den aktuellen Normungsstandards. Diese EPD wird durch unabhängige Sachverständige verifiziert und durch das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) veröffentlicht. Damit stehen den Entscheidungsträgern in Gesellschaft, Behörden und Wirtschaft aktuelle und unabhängige Daten für die Nachhaltigkeitsbewertung zur Verfügung. Darüber hinaus werden wir im nächsten Jahr eine Berechnung des Corporate Carbon Footprint (CCF) für Feuerverzinkereien vorlegen und intensiv an der Standardisierung diese Methodiken mitwirken.
Sebastian Schiweck, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes Feuerverzinken, hinterlegt seinen Wunsch:
„Als Verband ist es unsere Aufgabe, aktiv den Lösungsweg mitzugestalten. Dieser Pflicht kommen wir nach. Deshalb werden wir im Laufe des nächsten Jahres ein durch unabhängige Experten erarbeitetes Tool für die Berechnung des CCF´s mit Angaben zu CO2 pro Tonne feuerverzinktem Stahl vorlegen. Somit schaffen wir Transparenz und gestalten die Normungs- und Standardisierungsarbeit im Bereich der Nachhaltigkeitsbewertung mit.“
Weitere Informationen zu den EPD finden Sie hier:
https://www.feuerverzinken.com/fileadmin/user_upload/Broschueren/EPD-Kurzversion_2018.pdf
https://www.feuerverzinken.com/aktuelles/presse/epd-fuer-feuerverzinkte-baustaehle-gilt-nur-fuer-mitglieder-des-industrieverbandes-feuerverzinken