Als eIDAS zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter hat die Bundesnotarkammer bereits im letzten Jahr die Fernsignatur auf Kartenbasis mit der sogenannten Autorisierungskarte eingeführt und im weiteren Verlauf wurden alle Kunden auf das neue Verfahren umgestellt. Das bedeutet für den Nutzer im täglichen Betrieb, dass nur noch eine PIN für das Anmelden und Anbringen qualifizierter Signaturen zum Einsatz kommt. Eine separate Signatur-PIN ist somit nicht mehr nötig.
Fernsignatur direkt aus Sign Live! CC
Profitieren können davon aber auch Anwender, die keine Notare sind. So haben beispielsweise Anwälte, Mitarbeiter in der Justiz oder Gerichtsvollzieher die intarsys Signaturlösung schon seit längerem im Einsatz. Mit der neuen Version 7.1.11 von Sign Live! CC und der Unterstützung des Fernsignaturdienstes der Bundesnotarkammer können nun auch diese die innovativen intarsys-Technologie nutzen. Ein weiterer großer Vorteil für Anwender ist die Möglichkeit den Fernsignaturdienst auch außerhalb der Anwendungen der Bundesnotarkammer zu verwenden.
Gleichzeitig wird die tägliche Arbeit für viele Anwaltskanzleien, Notare und die Justiz, ebenso wie Gerichtsvollzieher, die Sign Live! CC bereits als Integrationskomponente in ihrem speziellen Fachanwendungen verwenden, vereinfacht. Sie können Sign Live! CC natürlich auch ohne Integration auf Ihrem Desktop installieren und jedes PDF damit signieren.
Neue Version herunterladen
Die aktuelle Softwareversion von Sign Live! CC! finden Sie unter https://www.chipkartenleser-shop.de/intarsys/sign-live-cc . Kunden der intarsys können das entsprechende Update hier herunterladen.