Hat der Kunde kein eigenes Bildmaterial, schaut die betreuende Agentur, welche Stock-Fotos eventuell passen könnten. Davon gibt es unzählige Anbieter im Internet, sodass für die Ansprüche des Kunden immer etwas Passendes gefunden werden kann. Gefällt dem Kunden das ausgewählte Bild, kann es vorkommen, dass er es auch gerne für andere Zwecke einsetzen will, zum Beispiel auf der eigenen Webseite - ab dann wird’s heikel.
Dabei geht es gar nicht darum, dass die meisten Stock-Fotos kostenpflichtig sind, wenn sie für kommerzielle Zwecke wie den Newsletter eines Unternehmens eingesetzt werden. Die Frage ist vielmehr, ob es rechtlich zulässig ist, einmal erworbene Stock-Bilder weiterzugeben. Leider gilt auch hier die klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an…
Nutzungsrechte am Bild liegen bei der Agentur
Wenn eine Agentur ein Stock-Foto erwirbt, liegen die Nutzungsrechte bei der Agentur. Sie kann das Bild kommerziell für verschiedene Zwecke einsetzen: in Newslettern, auf Webseiten, in Druckmaterialien wie Flyer oder Kataloge usw. Meistens darf sie das Bild auch verändern.
Wichtig aus Sicht des Agenturkunden: Die Verwendung gilt nicht exklusiv für den Kunden. Ein und dasselbe Bild kann sowohl im Newsletter für Kunden A als auch für den Kunden B eingesetzt werden. Professionelle Agenturen bemühen sich aber natürlich um eine möglichst individuelle Gestaltung der einzelnen Kundenprodukte.
Es gibt zudem Lizenzen, die eine kommerzielle Verwendung oder die Bearbeitung untersagen. Das ist häufig dann der Fall, wenn Stock-Bilder kostenlos heruntergeladen werden können. Manchmal erhält man auch nur die Option, Stock-Bilder rein digital zu verwenden, selbst wenn die Bildauflösung für den Druck ausreicht. Solche Stolperfallen sollte eine gute Agentur kennen. Schließlich ist sie es, die die Lizenzrechte am Bild erwirbt.
So funktioniert die Weitergabe an Kunden
Aber wie verhält es sich nun bei der Weitergabe von Stock-Fotos an Agenturkunden. Für diesen Fall gibt es in den Lizenzen der Stock-Anbieter kaum genaue Erklärungen. Die Agentur müsste sicherstellen, dass der Kunde nicht gegen die Lizenzrechte verstößt, denn schließlich haftet die Agentur bei Verstößen.
Aber wie will man als Agentur kontrollieren, ob der Kunde das Bild nicht doch verändert, obwohl die Lizenz dies untersagt, oder ob er es doch ausdruckt, obwohl das Bild nur digital verwendet werden darf? Das ist kaum möglich, weshalb es für Agenturen ratsam ist, Stock-Fotos nicht ohne Weiteres an Kunden weiterzugeben.
Es spricht nichts dagegen, dem Kunden die Bildnummer des Stock-Anbieters zu geben, sodass er das Bild – und damit alle Rechte daran – selbst erwerben kann. Oder die Agentur verwaltet für den Kunden seinen Zugang zum Stock-Anbieter, sodass sie Zugriff auf die Bilder hat, die Rechnung sowie die Lizenzen aber an den Kunden gehen.
Probleme beim Hosting von Bildern umgehen
Besonders tricky ist die Lizenzfrage beim Hosting von Bildern. Ein Beispiel aus der Praxis: Agentur A erstellt für einen Kunden einen Newsletter in HTML und legt die Bilder dafür auf ihre CDN-Server ab. Gibt der Kunde den Newsletter an Agentur B zur Verbreitung weiter, läuft auch diese Verbreitung über die Server der Agentur A. Es kann aber sein, dass dieser Traffic nicht Teil der Hosting-Vereinbarung zwischen Agentur A und dem Kunden ist und der Newsletter daher nicht korrekt dargestellt wird.
Unsere Empfehlung: Wenn die Bilder als Bestandteile eines Templates dem Kunden übergeben werden, kann dieser das Template weitergeben und die Bilder auf den eigenen Servern hosten. Um Lizenzrechte muss man sich dabei keine Sorge machen. Templates sind in der Regel so gestaltet, dass sie nur für den vorgesehen Zweck, in unserem Fall für einen Newsletter, genutzt werden können. Dann ist auch bei Stock-Fotos alles in trockenen Tüchern.