Primär geht es zunächst nicht um die Aufnahme der Ukraine als Mitglied, sondern im ersten Schritt vielmehr darum, dass die ukrainische Regierung sich mit den Kriterien des Aufnahmekatalogs auseinandersetzt, deren inhaltliches Verständnis Voraussetzung dafür ist, ein aktives Mitglied der EU zu werden – dieser Prozess kann über mehrere Jahre andauern.
Der Vorstand des Internationalen Wirtschaftssenat e.V., Thomas Limberger und Peter Nußbaum, unterstützen diese Entscheidung grundsätzlich: „Als Vertreter des deutschen Mittelstandes sehen wir es als unsere Pflicht an, im Sinne des Erhalts von Wohlstand und Wirtschaftskraft, darauf hinzuweisen, dass es definierte Kriterien gibt, die für einen Beitritt eingehalten und an die sich auch alle anderen Kandidaten halten müssen. So auch die Ukraine.“ Die politische Situation der Ukraine darf nicht Maßstab für eine potentielle EU-Kandidatur sein, die über nicht eingehaltente Kriterien hinwegsehen lässt. Auch, wenn dies gegenwärtig, in der Umsetzung so schnell wie möglich, der Wunsch der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist.
So steht die Ukraine vor der großen Aufgabe, ihre Korruption (CPI Platz 122) zu bekämpfen, ihre Justizreform voranzubringen sowie die territorialen Konflikte zu lösen. Andernfalls kann ein EU-Beitritt nicht erteilt werden.
Aber auch die Europäische Union muss sich kritischen Fragen stellen:
Ist unsere Wirtschaft darauf vorbereitet, ein bereits vor dem Krieg wirtschaftlich so schwaches Land wie die Ukraine aufzunehmen? Was kann die EU zum Wiederaufbau beitragen? Wurde jedes Szenario durchgespielt, sollten russische Konsequenzen bzgl. eines überstürzten Beitritts auf die EU-Länder zukommen? Kann sich die Europäische Union diese Konsequenzen überhaupt leisten?
IWS Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Stefan Kooths, Vizepräsident des Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) und Direktor des Forschungszentrums Konjunktur und Wachstum, konstatiert, dass neben all den Fragen, die um den Kandidatenstatus herum gestellt und diskutiert werden, die EU nicht außer Acht lassen darf, sich selbst wieder auf ihren ursprünglichen Grundsatz der offenen Handelsgrenzen für den Güter- und Warenverkehr und des freien Kapitalverkehrs zu besinnen. Der IWS fordert: Es muss oberster Anspruch und Pflicht der Europäischen Union sein, einen nächsten Schritt in Richtung eines der fortschrittlichsten, liberalsten und wissensbasiertesten Wirtschaftsräume zu tun, der gemeinsame Interessen bestärkt, vermeintliche wirtschaftliche Schwächen ausbalanciert und dadurch die EU noch enger zusammenwachsen lässt.
Peter Nußbaum & Thomas Limberger
Vorstand des Internationalen Wirtschaftssenat e. V.