Über das Thema Beschäftigtendatenschutz wird schon seit einiger Zeit angeregt diskutiert.
Seit dem letzten Jahr werden die Forderungen nach einem eigenen Gesetz lauter, das Unternehmen in die Pflicht nimmt, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu ergreifen. Bisher ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten, die Regierung beschloss jedoch zur weiteren Kodifizierung am 25. August 2010 einen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz, der in einem gesonderten Abschnitt im Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden soll. Dieser Entwurf sieht zahlreiche gesetzliche Neuerungen vor, die Veränderungen im Umgang mit Beschäftigtendaten mit sich bringen sollen. Ende 2010 hat der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge dazu gemacht.
Wie die Vorschriften letztendlich aussehen werden ist noch offen. Bleiben Sie auf dem Laufenden: www.arbeitnehmerdatenschutz.de