Matthias Lindner, Jurist, Wirtschaftsinformatiker und Datenschutz-Consultant der intersoft consulting services GmbH, geht im Folgenden der Frage nach, welche Rolle der Datenschutz aktuell als Wettbewerbs- und Imagefaktor für Unternehmen spielt.
Einflussbereiche
Wie die aktuell diskutierte Videoüberwachung zeigt, hat die Datenschutzpolitik eines Unternehmens über seine Mitarbeiter – also das interne Betriebsklima - einen direkten Einfluss auf dessen Geschäftsfeld. Der Umgang mit dem Datenschutz zeigt bei grundsätzlicherer – von Einzelthemen losgelöster – Betrachtung darüber hinaus auch Einflussbereiche sowohl im Kundengeschäft (B2C) als auch im Geschäft mit Firmenkunden (B2B).
Zufriedene Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Unzufriedene Mitarbeiter sprechen die innere Kündigung aus und leisten nur noch Dienst nach Vorschrift.
Mitarbeiter dagegen, die wissen, dass Ihr Arbeitgeber mit den Mitarbeiterdaten verantwortungsvoll umgeht (z.B. bei Lohnpfändungen, Zeiterfassung und der Internetnutzung), identifizieren sich mit dem Unternehmen. Sie sind folglich leistungsbereiter und loyaler. Das spiegelt sich dann im Verhalten nach Außen (z.B. gegenüber Kunden) wieder.
Auch Kunden fragen sich – nicht zuletzt durch aktuelle Datenschutzmeldungen sensibilisiert – immer häufiger, wie ein Unternehmen mit Ihren Daten umgeht. Sei es mit Ihren Adressdaten, mit Ihren Bestellvorgängen, Ihren Daten aus elektronischer Kommunikation mit dem Unternehmen oder auch mit Daten zu Ihrem Kundenverhalten allgemein. Denn vielen Kunden wird bewusst, dass Kundenkarten oder Rabattsysteme auch zur Datensammlung über sie genutzt werden können.
Umso wichtiger ist es für Unternehmen im Wettbewerb um Kunden konsequent den Datenschutz einzuhalten und dies auch zu kommunizieren.
Damit wird der Datenschutz zu einem Wettbewerbsfaktor und die Kommunikation der Datenschutzmaßnahmen zu einem Marketinginstrument. Unternehmen können hier gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und zusätzlich durch geschickte Vermarktung des gelebten Datenschutzes Imagegewinne und Wettbewerbsvorteile erzielen. Alles frei nach dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“.
Zunehmend wird aber auch im Bereich B2B der Datenschutz ein Wettbewerbs- und Imagefaktor, beispielsweise für Dienstleister. Unternehmen die sich zur Verarbeitung personenbezogener (Kunden-)Daten eines Auftragnehmers bedienen wollen (so genannte Auftragsdatenverarbeitung) sind sich bewusst, dass sie trotz der externen Vergabe weiterhin Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes bleiben (vgl. § 11 BDSG). Für die Auftragsvergabe spielt daher eine wichtige Rolle, ob der ausgewählte Auftragnehmer selbst den Datenschutz gewährleistet und dies auch belegen kann.
Daher stellt die dokumentierte Einhaltung des Datenschutzes für Dienstleistungsfirmen ebenfalls einen wichtigen Wettbewerbsfaktor dar.
Schlussfolgerungen
Die aufgezeigten Einflussbereiche und Beispiele belegen, dass die kommunizierte und belegbare Erfüllung der Datenschutzvorgaben einen wichtigen Wettbewerbs- und Imagefaktor darstellt. Es lohnt sich daher, den Datenschutz nicht lediglich als lästige Pflicht zu betrachten. Statt zu hoffen, dass das eigene Unternehmen vom Bekannt werden möglicher Datenschutzsünden verschont bleibt, empfiehlt es sich, Datenschutzmaßnahmen zu integrieren und durch geeignete Kommunikation als Wettbewerbsfaktor offensiv zu nutzen.