Mit einem Vortrag über die neue EU-Datenschutzverordnung lieferte die finnische Kanzlei Castrén & Snellman Attorneys Ltd. eine fundierte Diskussionsgrundlage für PRIVACY EUROPE-Repräsentanten aus Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Schweden, Tschechien und der Schweiz. Kernthema des Meetings waren insbesondere die Auswirkungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung auf den nationalen Datenschutz in den EU-Staaten sowie der neuen Verordnung angemessene Datenschutzpraktiken.
„Die EU-Datenschutzgrundverordnung legt zwar viele Sicherheitsmechanismen fest, doch es bleibt abzuwarten, welche konkreten Folgen sie in den einzelnen Ländern haben wird“, resümiert Shobha Fitzke, Spezialistin für internationales Datenschutzrecht bei intersoft consulting services. „Wir haben uns in Helsinki intensiv darüber ausgetauscht, wie wir die praktische Umsetzung schon jetzt optimal vorbereiten können“, so die Datenschutzexpertin weiter. Tatsächlich sollen die Trialogverhandlungen über die EU-Datenschutzverordnung, die eine Vereinheitlichung des EU-Datenschutzes anstrebt, drei Jahre nach Verfahrensbeginn bis Ende 2015 abgeschlossen sein. In diesem Fall würde die neue Verordnung 2016 verabschiedet und bis 2018 in Kraft treten.
Das Netzwerk PRIVACY EUROPE verfolgt indessen weiter sein Ziel, das europäische Datenschutzrecht aktiv voranzutreiben. EU-Unternehmen, die professionelle Unterstützung in Datenschutz, Recht und IT suchen, finden über die englischsprachige Internetpräsenz www.privacy-europe.com Experten für ihre länderspezifischen Datenschutz-Projekte. Ein Weblog informiert dort außerdem seit 2013 regelmäßig über aktuelle Datenschutz-Themen im internationalen Kontext.