»Es ist natürlich großartig als Erster die De-Mail-Auditierung durchführen zu dürfen und dadurch auch an politischen Entwicklungen maßgeblich beteiligt zu sein«, so der projektverantwortliche De-Mail-Auditor und Geschäftsführer der intersoft certification services GmbH Martin Steger. »Das De-Mail-Gesetz setzt höchste Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit damit künftig Nachrichten und Dokumente zuverlässig und vertraulich versendet werden können. Als Know-how-Träger für Informationssicherheit und Datenschutz freuen wir uns die praktische Umsetzung dieser Kriterien durchgeführt und als Vorreiter Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt zu haben«, so Steger weiter.
Auch der Datenschutzteil sieht für Diensteanbieter entsprechend anspruchsvoll aus. Hier gibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Informationsfreiheit (BfDI) die gesetzlichen Anforderungen vor. »Gerade bei dem elektronischen Versand von vertraulichen Dokumenten ist die Einhaltung des Datenschutzes zwingend erforderlich«, so die Rechtsanwältin und Datenschutzprüferin der intersoft consulting services AG Ann-Karina Wrede. »Der Datenschutzteil setzt seine Schwerpunkte vor allem auf Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten und der Gewährleistung von Nutzerrechten. Neben den rechtlichen Aspekten wurden zusätzlich technische Sicherheitsmaßnahmen überprüft«, so Wrede weiter.
Die intersoft consulting services Unternehmensgruppe führte damit De-Mail-Audits bei den ersten drei De-Mail-Diensteanbietern durch: Mentana-Claimsoft GmbH, Telekom Deutschland GmbH und T-Systems International GmbH.
Das De-Mail-Gesetz ist am 03. Mai 2011 in Kraft getreten. Jeder Anbieter, der diese Kriterien erfüllt, kann sich als De-Mail-Diensteanbieter vom »Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik« akkreditieren lassen.
Weitere Informationen zur intersoft consulting services AG finden Sie auf www.intersoft-consulting.de