Die Bundesregierung meint es ernst mit „Nicht kleckern, sondern klotzen“. Mal ehrlich: Haben Sie dabei mit einer Mehrwertsteuersenkung gerechnet?
Die Regelungen für den Mehrwertsteuersatz treten ab dem 01.Juli 2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 31.Dezember 2020. Dabei wird dieser von 19 auf 16 % gesenkt. Für den ermäßigten Satz gilt in diesem Zeitraum eine Senkung um zwei Prozent auf 5 %. Zusätzlich gilt für das Gastronomiegewerbe bis zum 30.Juni 2021 eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen von 19 auf 7 %. Wobei bis zum 31.Dezember ebenso die verminderten 5 % gelten.
Wer ist betroffen von der Mehrwertsteuersenkung?
Viele Fragen sich nun, wie sie die IT-Anpassungen in Warenwirtschafts- und Buchhaltungs-Systemen schnellst- und bestmöglich umsetzen können. Dabei sind aller Wahrscheinlichkeit nach, alle Prozesse betroffen, bei denen Preise mit Mehrwertsteuer errechnet, verbucht und dargestellt werden. Dies betrifft so gut wie alle am Markt agierenden Unternehmen. Lediglich umsatzsteuerfreie Leistungen, die es teilweise in Krankenhäusern gibt, sind davor gefeit.
Was muss im SAP-System geändert werden?
Zunächst gilt es zu evaluieren, welche Bereiche Ihres SAP-Systems betroffen sind. Hier gehen wir von folgenden Bereichen und Modulen aus:
- Einkauf und Beschaffung – sprich: SAP MM
- Finanzen und Immobilien – sprich: SAP FI/CO, SAP RE
- Reisekosten – sprich: SAP FI/TV
- Vertrieb – sprich: SAP SD, SAP CRM
- Formulare (bedingt)
- Individual-Entwicklungen
- Schnittstellen
Um die Änderungen anzugehen und umzusetzen, haben wir hier zwei Angebote für Sie vorbereitet:
- Selbst umsetzen mithilfe unserer erarbeiteten Checkliste für SAP-Systeme.
Füllen Sie hierzu das Formular aus und erhalten Sie Anpassungs-Vorschläge für die oben genannten SAP-Module. Unsere Expertinnen und Experten haben hier konkrete mögliche SAP-Modul-Änderungen evaluiert und entsprechende Überüfungsanweisungen zur Umstellung formuliert. - Wir analysieren Ihre SAP-Systeme, erarbeiten einen Umstellungsplan und setzen diesen zum Festpreis um.
So ist alles, was Sie am 30.Juni nach Geschäftsschluss noch tun müssen, die Änderungen zu aktivieren. Kontaktieren Sie uns hierzu direkt über folgende E-Mail-Adresse: sapberatung@inwerken.de.